VCD-Forderungen für mehr Ruhe
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1. Schaffung einer einklagbaren Verpflichtung zur nachsorgenden Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienen.
2. Festlegung von Fristen zur schrittweisen Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen:
- Sofort: Lärmsanierung bei Nachtwerten von über 65 dB(A).
- Im Laufe von 10 Jahren: Sanierung bei Mittelungspegel oberhalb von 65 dB (A) tagsüber und 55dB (A) nachts.
- Kosten nach dem Verursacherprinzip dem Verkehrshaushalt anlasten!
3. Die Bemessungsgrundlage beim Neubau von Fahrwegen sollte zukünftig der Gesamtpegel aller Verkehrsgeräusche sein und nicht nur der neu hinzukommende Lärm.
4. Novellierung des Fluglärmgesetzes mit folgenden Mindeststandards:
- Getrennte Bewertung der Fluglärmbelastung für Tag und Nacht
- Einführung neuer niedrigerer Schutzzonen-Grenzwerte
- Einführung eines Häufigkeits-Maximalpegel-Kriteriums
- Festlegung von strengeren Immissionsgrenzwerten für neue und auszubauende Flugplätze
- Getrennte Betrachtung der Betriebsrichtungen (100 % - Regelung)
- Ausdehnung des Geltungsbereichs auf weitere Flugplätze
- Stärkere Bürgerbeteiligung.
5. Festlegung neuer Prüfverfahren für die Lärmmessung an Fahrzeugen.
6. Flächendeckende Tempolimits auf Autobahnen. Einrichtung von mehr und größeren Tempo 30-Zonen in der Stadt.
7. Nachtfahrverbot für laute Lkw innerorts. Möglicherweise Ausnahmeregelungen für leise Lkw, um die Speditionen zum Einsatz leiserer Fahrzeuge zu bewegen.
8. Erlassung von Vorschriften zur Verwendung von „Flüsterasphalt” (für Neubau und bei Sanierung von Straßenbelägen).
9. Erlassung von Vorschriften für die Verwendung von leiseren Reifen.
10. Lärmsenkendes Fahren als Teil der Fahrausbildung und Führerscheinprüfung.
11. jährliche Überprüfung der Geräuschemissionen von motorisierten Zweirädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung.
12. Verkehrsvermeidung oder-verlagerung auf lärmarme Verkehrsmittel: Schaffung attraktiver, sicherer Fuß- und Radwege und Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs.
13. Schaffung von Lärm-Grenzwerten für Schienenfahrzeuge.
14. Lärmabhängige Trassenpreise bei Schienen.
15. Bei Ausschreibungen von öffentlichen Verkehrsleistungen sollten ambitionierte Lärmstandards zwingend vorgegeben werden.



