Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel
Grundsätzlich begrüßt der VCD den Plan der EU-Kommission, auch den Flugverkehr in den europäischen Emissionshandel (ETS) einzubeziehen. Entscheidend für den klimapolitischen Erfolg ist die Berücksichtigung der höheren Klimawirksamkeit der Flugverkehrsemissionen gegenüber den seit 2005 im ETS erfassten bodennahen Emissionen. Der VCD fordert dazu:
- getrennte Börsen: damit könnte eine Obergrenze für Emissionen aus dem Flugverkehr exakt festgelegt werden und die Daten wären transparent.
- Die Einbeziehung eines Faktors, mit dem die Flugverkehrsemissionen multipliziert werden müssen. Nach Einschätzung des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change, ein UN-basierter internationaler Ausschuss, dessen Prognosen auch in der EU-Kommission als Argumentationsgrundlage dienen) liegt der Faktor (RFI, Radiative Forcing Index) bei 2-4. Damit wird auch die Wirkung der anderen Treibhausgaskomponenten und nicht nur des CO2-Anteils der Flugverkehrsemissionen berücksichtigt. Der VCD fordert die Anwendung des Faktors 3 für Verschmutzungsrechte im Flugverkehr. Die Gesamtkosten für die Verschmutzungsrechte im Flugverkehr würden sich damit deutlich erhöhen und den Anreiz zur Emissionsminderung verstärken. Ein solcher Faktor ist unverzichtbar, wenn nur eine gemeinsame Börse vorgesehen ist.
- Ein möglichst hoher Anteil der Emissionszertifikate sollte versteigert werden. Die kostenlose Verteilung von Emissionszertifikaten ("Grandfathering") benachteiligt Unternehmen, die bereits in effizientere Technik investiert haben, gegenüber Unternehmen mit veralteter Technik.
- Als Bezugsjahr für die Bemessung des Umfangs der Emissionsrechte des Flugverkehrs sollte ein möglichst früher Zeitpunkt (vor 2005, aktueller Entwurf) gewählt werden. Ausreichende Emissionsdaten liegen ab dem Jahr 2000 vor. Die Emissionen aus Industrie und Energiewirtschaft wurden auf das Niveau von 1990 (!) bezogen.
Sollten alle diese Punkte bei der Einführung des ETS unberücksichtigt bleiben, könnten zu relativ geringen Kosten nicht benötigte Emissionsrechte aus dem bisherigen Kontingent der Rechte für bodennahe Emissionen in den weitaus klimaschädlicheren Bereich des Flugverkehrs übertragen werden. Gerade wenn dem Flugverkehr (wie im aktuellen Entwurf vorgesehen) zu Beginn des ETS ein Großteil seiner Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden soll, wäre in diesem Bereich in der ersten Periode des Flugverkehrs-Emissionshandels kein nennenswerter Fortschritt zu erwarten.
