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Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU-Emissionshandel

Grundsätzlich begrüßt der VCD den Plan der EU-Kommission, auch den Flugverkehr in den europäischen Emissionshandel (ETS) einzubeziehen. Entscheidend für den klimapolitischen Erfolg ist die Berücksichtigung der höheren Klimawirksamkeit der Flugverkehrsemissionen gegenüber den seit 2005 im ETS erfassten bodennahen Emissionen. Der VCD fordert dazu:

Sollten alle diese Punkte bei der Einführung des ETS unberücksichtigt bleiben, könnten zu relativ geringen Kosten nicht benötigte Emissionsrechte aus dem bisherigen Kontingent der Rechte für bodennahe Emissionen in den weitaus klimaschädlicheren Bereich des Flugverkehrs übertragen werden. Gerade wenn dem Flugverkehr (wie im aktuellen Entwurf vorgesehen) zu Beginn des ETS ein Großteil seiner Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden soll, wäre in diesem Bereich in der ersten Periode des Flugverkehrs-Emissionshandels kein nennenswerter Fortschritt zu erwarten.

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