Fahrgastrechtegesetz

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Mit dem ab 29. Juli 2009 geltenden Fahrgastrechtegesetz haben Bahnkunden des Nah- und Fernverkehrs in Deutschland erstmals einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Fahrpreiserstattung oder auf die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels. Ein solches Gesetz forderte der VCD schon lange, denn es ist ein wichtiger Schritt für eine attraktive Bahn. Das Gesetz gibt dem Unternehmen einen Anreiz zu mehr Pünktlichkeit im Bahnverkehr und steigert das Image, so dass mehr Menschen vom Auto oder Flugzeug auf die umweltfreundlichere Bahn umsteigen werden.
Die wichtigsten Regelungen des Fahrgastrechtegestzes auf einen Blick:
- Erstattung von 25% des Fahrpreises bei einer Verspätung im Nah- und Fernverkehr ab 60 Minuten, 50% ab 120 Minuten - das Gesetz sieht eine Bagatellgrenze von 4 Euro vor. Das Bedeutet, dass eine Erstattung erst ab 16 bzw. 8 Euro möglich ist.
- Im Nahverkehr dürfen Bahnreisende einen anderen - auch höherwertigen Zug - nutzen, wenn eine Verspätung des ursprünglich gewählten Zuges von 20 Minuten droht.
- Erreichen Sie nachts wegen Verspätung oder Ausfall des Nahverkehrszuges Ihr Ziel nicht mehr, haben Sie Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu 80 Euro.
- Reisende sollen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung im Falle von Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen bei einer geeigneten Schlichtungsstelle erhalten.
VCD fordert Nachbesserungen am Fahrgastrechtegesetz
Allerdings sieht der VCD auch Nachbesserungsbedarf am Fahrgastrechtegesetz:
- Eine Erstattung von 25% des Fahrpreises schon ab 30 minütigen Verspätung des Zuges, 50% nach 60 Minuten.
- Keine Bagatellgrenze, da in der jetzigen Regelung der Nahverkehr praktisch von einer Erstattung ausgenommen ist.
- Auch im Fernverkehr muss es bei Verspätung ein Recht auf Nutzung anderer Verkehrsmittel geben.
- Eine unabhängige und verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle.
Mit einer weiteren Stärkung der Fahrgastrechte würde die Bahn noch attraktiver für alle Menschen. Andere EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Spanien Schweden oder Finnland haben beispielsweise eine Erstattung schon ab einer Verspätung ab 30 Minuten eingeführt. Deutschland sollte hier nicht hinter diesem Standard zurückbleiben.


