Klimaschutz durch CO2-basierte Dienstwagensteuer
Mehr als drei Millionen Fahrzeuge wurden im Jahr 2007 in Deutschland neu zugelassen, rund 62 Prozent davon von gewerblichen Haltern. Die aktuelle Regelung zur Dienstwagenbesteuerung in Deutschland bietet starke finanzielle Anreize, hochmotorisierte Modelle als Dienstwagen zu nutzen. Solche Fahrzeuge verbrauchen überdurchschnittlich viel Kraftstoff und stoßen entsprechend große Mengen an Treibhausgasen aus.
Die Haltedauer von Dienstwagen in einem Unternehmen liegt bei zwei bis drei Jahren, anschließend werden die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkauft. Da die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Pkw etwa zwölf Jahre beträgt, bestimmen die hochmotorisierten Dienstwagen das Gebrauchtwagenangebot über einen langen Zeitraum. Daher ist es besonders wichtig, schon beim ersten Eingang der Fahrzeuge in den Markt steuernd einzugreifen und sparsame Pkw zu fördern.
Wenn die Bundesregierung ihre klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor erreichen will, ist es aus Sicht des VCD dringend notwendig, durch eine CO2-basierte Dienstwagenbesteuerung gezielt den Erwerb sparsamer Pkw zu fördern. Der VCD fordert deshalb neben weiteren Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Verkehr eine Reform der Dienstwagenbesteuerung in Anlehnung an das britische Modell.
Dort steuert der Staat über die Nachfrage der Angestellten die Dienstwagenpolitik der Unternehmen. Die Zielgruppe dieses Ansatzes sind also Angestellte und Selbstständige, die einen Dienstwagen nutzen. Das Prinzip: je geringer der CO2-Ausstoß des Dienstwagens, desto geringer die Steuern für den Autonutzer. Dadurch hat sich die Nachfrage nach sparsameren Fahrzeugen in Großbritannien bereits deutlich erhöht und die gesamte Dienstwagenflotte hin zu einem geringeren CO2-Ausstoß verändert. Dieser Effekt wirkt anschließend auf dem Gebrauchtwagenmarkt positiv fort.
Downloads
- VCD Hintergrundpapier zur CO2-basierten Dienstwagenbesteuerung, Mai 2008 (pdf, 124 KB)


