Klimaschutz durch CO2-basierte Dienstwagenbesteuerung

kleines Modellauto auf Holzgeländer
Foto: A. Heiler/Pixelio.de

Mehr als drei Millionen Fahrzeuge wurden im Jahr 2007 in Deutschland neu zugelassen, rund 62 Prozent davon von gewerblichen Haltern. Die aktuelle Regelung zur Dienstwagenbesteuerung in Deutschland bietet starke finanzielle Anreize, hochmotorisierte Modelle als Dienstwagen zu nutzen. Solche Fahrzeuge verbrauchen überdurchschnittlich viel Kraftstoff und stoßen entsprechend große Mengen an Treibhausgasen aus.

Die Haltedauer von Dienstwagen in einem Unternehmen liegt bei zwei bis drei Jahren, anschließend werden die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkauft. Da die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Pkw etwa zwölf Jahre beträgt, bestimmen die hochmotorisierten Dienstwagen das Gebrauchtwagenangebot über einen langen Zeitraum. Daher ist es besonders wichtig, schon beim ersten Eingang der Fahrzeuge in den Markt steuernd einzugreifen und sparsame Pkw zu fördern.

Wenn die Bundesregierung ihre klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor erreichen will, ist es aus Sicht des VCD dringend notwendig, durch eine CO2-basierte Dienstwagenbesteuerung gezielt den Erwerb sparsamer Pkw zu fördern. Der VCD fordert deshalb neben weiteren Maßnahmen für mehr Klimaschutz im Verkehr eine Reform der Dienstwagenbesteuerung in Anlehnung an das britische Modell.

Der großbritannische Staat steuert die Dienstwagenpolitik der Unternehmen über die Nachfrage der Angestellten. Die Zielgruppe dieses Ansatzes sind also Angestellte und Selbständige, die einen Dienstwagen nutzen. Das Prinzip: je geringer der CO2-Ausstoß des Dienstwagens, desto geringer die Steuern für den Autonutzer. Dadurch hat sich in Großbritannien die Nachfrage nach sparsameren Fahrzeugen bereits deutlich erhöht und der CO2-Ausstoß der britischen Dienstwagenflotte verringert.  Auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt nahm die Nachfrage nach spritsparenden Modellen zu.

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