Wenn die Fahrt mit Bus und Bahn stockt...

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Bus und Bahn sind sinnvolle Alternativen zum umweltbelastenden Auto. Doch die öffentlichen Verkehrsmittel müssen den Ansprüchen und Bedürfnissen ihrer Fahrgäste genügen, damit sie den Umstieg vom Auto so leicht wie möglich machen und im Alltag überzeugen. Dazu gehören nicht nur abgestimmte Fahrpläne, moderne Fahrzeuge und faire Preise, sondern auch umfassende Entschädigungsleistungen für den Fall, dass auf der Fahrt mal etwas schief geht.
Genau wie die Autohersteller immer häufiger eine Mobilitätsgarantie für ihre Neuwagen geben und die Käufer von den meisten Konsumprodukten ein umfassendes Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können, bedarf es klar geregelter Rechte für die Kundinnen des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Am 15. Mai 2009 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der VCD begrüßt die Einführung gesetzlicher Fahrgastrechte, stellt aber gleichzeitig Nachbesserungsbedarf fest.
Bei Streitfällen um mangelhafte Leistungen im Fernverkehr hat bis zum 30. November 2009 die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD kostenlos vermittelt. Ab dem 1. Dezember 2009 können Fahr- und Fluggäste sich an die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr (söp) www.soep-online.de wenden.


