Fahrradpolitik

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Fahrradpolitik in Deutschland ist geprägt von einem mehr oder weniger erfolgreichen Zusammenspiel unterschiedlichster Akteure, wobei sowohl öffentliche Körperschaften als auch gesellschaftliche Akteure wie Unternehmen, Krankenkassen, Medien, Schulen und Verbände eine entscheidende Rolle spielen. Für die Rahmensetzungen sind dabei in erster Linie die staatlichen Akteure verantwortlich, aufgrund der föderalen Aufgabenteilung stehen aber vor allem die Länder und Kommunen für eine erfolgreiche Fahrradförderung in der (Umsetzungs-)Pflicht.
Fahrradförderung auf kommunaler Ebene
Die Berücksichtigung des Radverkehrs ist dabei ganz unterschiedlich. Manche Kommunen erarbeiten umfassende Konzepte und ausgefeilte Strategien zur Förderung des Radverkehrs und wenden dafür auch mehrere Euro pro Jahr und Einwohner auf, was sich in hohen Radverkehrsanteilen widerspiegelt. In anderen Kommunen werden die vielen Vorteile des umwelt- und gesundheitsbewussten Verkehrsmittels Fahrrad dagegen noch nicht ausreichend gewürdigt: Die städtische Verkehrspolitik richtet sich hier oft allein am Auto aus und für den Radverkehr werden relativ zur Bevölkerung nur wenige Cent pro Jahr ausgegeben.
Die Bundesländer sind verantwortlich für den Bau von Radwegen an Landstraßen sowie die Bereitstellung und Verteilung von Fördergeldern. Auch durch Unterstützung und Koordinierung der kommunalen Radverkehrspolitiken können hier entscheidende Verbesserungen erzielt werden. Leider sind ähnlich wie bei den Kommunen auch bei den Ländern erhebliche Unterschiede im Niveau der Radverkehrsförderung festzustellen. Positiv ist allerdings zu vermerken, dass immer mehr Länder eigene Radverkehrsstrategien aufstellen und so dem Thema größeres Gewicht verleihen.
Fahrradförderung auf Bundesebene
Die Bundesregierung kann nur in wenigen Fällen direkt auf die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur hinwirken. Dennoch stehen dem Bund mit der gezielten Rechtssetzung durch StVO oder Bauvorschriften, der gezielten Förderung der unteren Verwaltungseinheiten, dem Anschieben von (Forschungs-) Projekten, der Durchführung von Imagekampagnen sowie der Koordination und Förderung von Kooperationen in der Radverkehrspolitik eine Reihe von Maßnahmen zur Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas in Deutschland zur Verfügung. Gebündelt werden diese Ansätze im Nationalen Radverkehrsplan. Der erste Nationale Radverkehrsplan (NRVP) galt für die Jahre 2002-2012. Nach langen Abstimmungsprozessen wurde der NRVP im Herbst 2012 für die Jahre bis 2020 fortgeschrieben.
Hier finden Sie die Stellungnahme des VCD zum NRVP 2020 (pdf, 550 KB, April 2013).
Mehr über den ersten Nationalen Radverkehrsplan erfahren Sie in unserem Hintergrundpapier »Der Nationale Radverkehrsplan« (pdf, 63 KB, Juli 2009).
In unserem Hintergrundpapier »Fahrradpolitik in Deutschland« (pdf, 60 KB, Juli 2009) werden noch einmal detaillierter die genauen Zuständigkeiten, Aktivitäten und Möglichkeiten der verschiedenen Akteure dargestellt.
Deutschland im Vergleich
Jenseits der staatlichen und gesellschaftlichen Akteure bleibt die Entscheidung über die Verkehrsmittelwahl aber natürlich jedem selbst überlassen − mit der erfreulichen Tendenz, dass immer mehr Menschen das Fahrrad wählen: Wurden 2002 noch etwa 9 Prozent aller Wege mit dem Rad zurückgelegt, waren es 2008 schon 10 Prozent (jeweils Zahlen aus MiD), im Jahr 2011 wurden im Rahmen des Mobiliätspanels (MOP) 14,7 Prozent gemessen. Dabei gibt es einige deutsche Städte mit Spitzenwerten von über 30 % Radverkehrsanteil, andererseits aber auch Orte mit verschwindend geringen Modal Split-Anteilen des Radverkehrs. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit diesem Durchschnittswert im guten Mittelfeld.
VCD-Forderungen
Um in den bislang weniger fahrradaffinen Gegenden eine neue Begeisterung für das Zweirad zu entfachen, die vorhandenen positiven Tendenzen zu stärken und insgesamt einen europäischen Spitzenplatz bei der Radverkehrsnutzung einzunehmen, fordert der VCD weitere Anstrengungen in der Fahrradpolitik:
- Quantitative Ziele für den Radverkehrsanteil: 15 Prozent bis 2015 und 20 Prozent bis zum Jahr 2020
- Verdoppelung der Bundesmittel zur Radverkehrsförderung und Erhöhung der Mittel der sonstigen Gebietskörperschaften mit dem mittelfristigen Ziel, jährlich insgesamt 25 € pro Kopf in Deutschland für den Fahrradverkehr aufzuwenden
- Stärkere Berücksichtigung des Radverkehrs in der Stadt- und Verkehrsplanung zur Schaffung eines dichten und umfassenden Radverkehrsnetzes mit ausreichenden Abstellmöglichkeiten an zentralen Orten (bspw. an Bahnhöfen) und in Wohnsiedlungen
- Personelle Verstärkung der für den Radverkehr verantwortlichen Verwaltungseinheiten auf allen Ebenen
- Unterstützung fahrradfördernder Verbände, Initiativen, Netzwerke und Organisationen
- Durchführung von Werbe- und Imagekampagnen
- Tempo 30 als Basisgeschwindigkeit innerorts mit Freigabe von Hauptverkehrsachsen für höhere Geschwindigkeiten
- Bundesweit einheitliche Regelung zur kostenlosen/preisgünstigen Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich des ICE
Eine detaillierte Stellungnahme des VCD zur aktuellen Fahrradpolitik sowie weitere Forderungen finden Sie im VCD Positionspapier »Gewinnfaktor Fahrrad« (pdf, 73 KB, Februar 2010).
vcd.org