Konjunkturpaket I
Die Bundesregierung beschloß am 5. November 2008 ein erstes Maßnahmenpaket zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung. Sie wollte damit eine Perspektive für die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche schaffen.
Investitionen in die Infrastruktur
Der Straßenverkehr wird gegenüber der umweltfreundlicheren Bahn bei den Investitionen in die Infrastruktur deutlich bevorzugt: So fließen in den Straßenbau so viele Mittel wie für die Schienenstrecken und Wasserstraßen zusammen. Zudem wird die Hälfte der Straßenbaumittel (456 Millionen Euro) für baureife Ortsumfahrungen und den Ausbau von Autobahnen ausgegeben, jedoch nur 220 Millionen Euro für Erhaltungsmaßnahmen. Deutschland hat eines der dichtesten Straßennetze der Welt. Mit dem weiteren Bau von Straßen wird die Bundesregierung nicht nur ihre Klimaziele, sondern auch ihr Ziel, den Flächenverbrauch zu verringern, verfehlen. Statt neue Straßen zu bauen, sollten die Gelder in die Sanierung des bestehenden, zu großen Teilen maroden Straßennetzes fließen. Der VCD kritisiert, dass bei den Investitionen in die Schiene auch Gelder für den Ausbau teurer Prestigeprojekte wie der Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt vorgesehen sind. Diese Ausgaben sollten besser für den Ausbau der Bahn in der Fläche eingesetzt werden.
Kfz-Steuerbefreiung
Alle neuen Pkws mit der Schadstoffklasse Euro 4 Abgasnorm, die bis zum 30. Juni 2009 erstangemeldet wurden, sind unabhängig von der Menge ihrer CO2-Emissionen für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Kraftfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 sind sogar für bis zu zwei Jahre steuerbefreit. Die Steuerbefreiung ist bis zum 31. Dezember 2010 begrenzt.
Nach Ansicht des VCD ist die Kfz-Steuerbefreiung ökologisch unverantwortlich, da sie nicht an den CO2-Ausstoß der Pkw gebunden ist. Durch sie sparen spritschluckende Geländewagen rund 700 Euro, moderne Kleinwagen hingegen gerade einmal 70 Euro im Jahr. Damit fehlt der Maßnahme jeglicher Anreiz zum Kauf sparsamer Autos. Der VCD hatte gefordert, die Steuerbefreiung an einen Treibhausgasausstoß von maximal 120 Gramm CO2 pro Kilometer zu koppeln. Außerdem hätten auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel mindestens in gleicher Höhe belohnt werden müssen.
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