Anforderungen an neue Radwege
Für Radwege, für die eine Benutzungspflicht durch eine entsprechende Beschilderung ausgesprochen werden soll, gelten folgende Bedingungen:
Breite (Richtmaße nach ERA 95):
- Radweg: 2,10
bis 2,50m
- Radfahrstreifen: 1,85
bis 2,35m
- gemeinsamer Fuß-
und Radweg
innerorts: 2,50
bis 3,00m
außerorts: 3,0
m
- getrennter Fuß-
und Radweg: 2,10
bis 2,50m
- Zweirichtungsradverkehr: 2,50 bis 3,00m
angegebene Breite= befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum
Unterschreitungen der angegebenen Maße nur an einzelnen
Engstellen zulässig!
Auch der Sicherheitsraum ist von Einbauten völlig frei zu halten!
Beschaffenheit:
Oberfläche mindestens so gut wie die Strassenoberfläche, bei
Kreuzungen abgesenkte Bordsteinkanten, kein "Auf und Ab" an Grundstückseinfahrten!
Linienführung eindeutig erkennbar, Mindestradien eingehalten und ausreichende
Sichtverhältnisse an Einmündungen und Grundstückseinfahrten!