Anforderungen an neue Radwege

Für Radwege, für die eine Benutzungspflicht durch eine entsprechende Beschilderung ausgesprochen werden soll, gelten folgende Bedingungen:

Breite (Richtmaße nach ERA 95):
- Radweg:                            2,10 bis 2,50m
- Radfahrstreifen:                  1,85 bis 2,35m
- gemeinsamer Fuß-
  und Radweg
   innerorts:                           2,50 bis 3,00m
   außerorts:                          3,0 m
- getrennter Fuß-
  und Radweg:                       2,10 bis 2,50m
- Zweirichtungsradverkehr:     2,50 bis 3,00m

angegebene Breite= befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum

Unterschreitungen der angegebenen Maße nur an einzelnen Engstellen zulässig!
Auch der Sicherheitsraum ist von Einbauten völlig frei zu halten!

Beschaffenheit:
Oberfläche mindestens so gut wie die Strassenoberfläche, bei Kreuzungen abgesenkte Bordsteinkanten, kein "Auf und Ab" an Grundstückseinfahrten!
Linienführung eindeutig erkennbar, Mindestradien eingehalten und ausreichende Sichtverhältnisse an Einmündungen und Grundstückseinfahrten!