Pressemitteilung des VCD KV Minden- Lübbecke- Herford

Der Kreisverband Minden- Lübbecke- Herford des Verkehrsclub Deutschland (VCD) weist auf einen für Radfahrer und Fußgänger wichtigen Umstand hin: Am 1.Oktober diesen Jahres endet die einjährige Übergangsfrist zur Beschilderung von Radwegen. Nach diesem Termin dürfen nur noch den allgemeinen Qualitätsansprüchen genügende Radwege als solche ausgeschildert sein. Das bedeutet z.B. eine Mindestbreite von 1,50 Meter, ebene Oberflächenbeschaffenheit ohne Kanten und Einfahrtabsenkungen und das Fehlen jeglicher Hindernisse wie Laternenpfähle o.ä. Auch für Fußgänger interessant ist die Mindestbreite von 2 Metern -innerorts sogar 2,50 Metern- bei kombinierten Geh- Radwegen, wodurch die Möglichkeit gegenseitiger Gefährdung deutlich verringert ist. Entspricht ein Radweg nicht den Anforderungen, kann aber wegen hoher Verkehrsbelastung nicht ersatzlos aufgegeben werden, sieht die Strassenverkehrsordnung die Einrichtung von Fahrradstreifen im Fahrbahnbereich bei gleichzeitiger Entschleunigung des Autoverkehrs vor. Der bisherige Fahrradweg darf dabei auch weiterhin für die Benutzung durch Radfahrer (z.B. Kinder und sich unsicher fühlende Radfahrer ) zugelassen werden, ein Benutzungszwang darf aber durch die Beschilderung nicht mehr ausgesprochen werden. Wenn auch prinzipiell ein Rechtsanspruch besteht, empfiehlt der VCD den Radfahrern, deren Kommunen noch nicht entsprechend tätig geworden sind, einen entsprechenden Hinweis an die zuständigen Ämter -Ordnungsamt und Strassenverkehrsamt- zu geben. Weitere Hinweise zu dieser Thematik können der Homepage des VCD entnommen werden (http://www.t-online.de/home/vcd.mi-lk-hf) oder telefonisch unter 05741/297846.