Bus und Bahn im Finanzdschungel

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Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland ist kompliziert. Aus verschiedenen Finanztöpfen in Bund, Ländern und Kommunen fließt Geld, um das Angebot von Bussen und Bahnen zu bezahlen. Rechtliche Bestimmungen, wie das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-
gesetz, Ausgleichszahlungen für Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung, Betriebskostenbeihilfen, Defizitausgleiche und die so genannten Regionalisierungsmittel regeln die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.
In den letzten Jahren wurde die finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern neu festgelegt. Im Zuge der Bahnreform ist das Gesetz zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Damit wurde die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vom Bund auf die Bundesländer übertragen. Für diese Aufgabe erhalten die Länder einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes, die Regionalisierungsmittel. Im Jahr 2002 war das ein Betrag von 6,745 Milliarden Euro. Ab 2003 wurde dieser um jährlich 1,5 Prozent angehoben.
Wirbel um das Regionalisierungsgesetz gab es 2006, als Bundeskabinett und Bundesrat die Kürzung der Mittel um 1,8 Milliarden Euro beschlossen haben. Seitdem wurden aufgrund der Einsparungen zahlreiche Strecken stillgelegt und Bahnverbindungen ausgedünnt. Doch gerade in Zeiten des Klimawandels gehen solche Einsparungen in eine völlig falsche Richtung, denn nur mit einem gut ausgebauten und kundenfreundlichen Öffentlichen Nahverkehr lässt sich Mobilität für alle sicherstellen und dadurch die Umweltbelastung reduzieren.
Übrigens: Eine VCD-Studie ergab, dass die Kommunen weniger Geld für die Subventionierung von Bussen und Bahnen als für den Autoverkehr aufbringen müssen. Während sich der öffentliche Nahverkehr mit rund 70 Prozent selbst finanziert, liegt der Kostendeckungsgrad des Autoverkehrs je nach Kommune bei lediglich 15 bis 47 Prozent.

