Martin Mützel
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Hannover, 27. Januar 2004
Planungen der „Westumfahrung Hamburg” im
Zuge der A 20
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit wird öffentlich und im
Verkehrsausschuss des deutschen Bundestages intensiv über die
Autobahnplanungen der A20 „Westumfahrung Hamburg” (A 1 bei
Lübeck—Stade—A 1 bei Sittensen, ca. 1,3 Mrd. Euro) und A 22
„Küstenautobahn” (Lübeck—A 20—Stade—A 28 bei Westerstede, ca.
1,8 Mrd. Euro) diskutiert. Der VCD als Umwelt- und
Verbraucherverband möchte Ihnen hiermit seine Bedenken zu diesen
Projekten erläutern, die weit über die — gut begründete! —
allgemeine Skepsis gegenüber Straßenbauprojekten hinaus gehen.
Beide Projekte wurden bei der
Untersuchung der Wirtschaftlichkeit mit niedrigen Nutzen-Kosten
Verhältnissen bewertet. Für die „Westumfahrung” mit Anschluss
bei Sittensen wurde ein Wert von 2,6 ermittelt, die
Küstenautobahn erreichte 1,9. Wie Ihnen bekannt sein dürfte,
reichen die Finanzmittel nicht einmal für alle Projekte mit
einem Nutzen-Kosten-Verhältnis über 3. Ein Festhalten an diesem
Projekt dürfte daher andere Projekte mit besserer
Wirtschaftlichkeit gefährden. Zwar hat die niedersächsische
Landesregierung angekündigt, eine neue Bewertung für die
„Küstenautobahn” vorzulegen, es ist aber unwahrscheinlich, dass
derart „nachgebesserte” Werte noch direkt mit denen
konkurrierender Projekte vergleichbar sind.
Bislang sind auch im „weiteren Bedarf”
keine Finanzmittel für die bei Drochtersen vorgesehen Elbquerung
enthalten, hier wird eine private Finanzierung über
Mauteinnahmen angestrebt. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob
eine solche Finanzierung gelingen kann. Die 4. Röhre des
Elbtunnels im Zuge der A 7 kostete 550 Mio. Euro, bei der A 20
sind 2 Röhren mindestens gleicher Länge zu erstellen. Der
wesentlich kürzere Wesertunnel (1,6 km) kostete nach aktuellen
Presseberichten 365 Mio. Euro. Um einen besonderen
„naturschutzfachlichen Planungsauftrag” zu vermeiden, wurde
bereits verabredet, zusätzlich auch die als Rast- und
Ruheflächen für Zugvögel sehr wichtigen Grünflächen landseits
der Deichlinie zu untertunneln. Andererseits soll die A 20
zwischen der A 23 und der A 7 87 km lang werden, der bestehende
Weg durch den Hamburger Elbtunnel ist von Horst/Elmshorn bis
Sittensen 92 km weit. Für alle anderen Fernverbindungen ist der
Weg über Hamburg kürzer, der Regionalverkehr über die bestehende
Fährverbindung umfasst nur etwa 2000 Fahrzeuge am Tag. Daher
erscheint es sehr fraglich, ob eine die Tunnelkosten deckende
Maut durchgesetzt werden kann. Muss der Tunnel teilweise oder
ganz mit Steuermitteln finanziert werden, so sind die oben
zitierten Kosten-Nutzen-Rechnungen entsprechend nach unten
anzupassen. Sie werden sicher zustimmen, dass ein Bau der
Anschlussstrecken nur dann sinnvoll ist, wenn Organisation und
Finanzierung des Baus der Elbquerung gesichert sind.
Alle im deutschen Bundestag vertretenden
Parteien treten für eine Gleichbehandlung von Straße und Schiene
ein. Tatsächlich gibt es aber im Bundesverkehrswegeplan kein
Bahnprojekt mit einer der „Westumfahrung Hamburg” entsprechenden
Funktion. Im Gegenteil betreibt die niedersächsische
Landesregierung die Stillegung der landeseigenen Bahnlinien
Stade—Worpswede—Osterholz (—Bremen), Tostedt—Sittensen—Zeven—Wilstedt,
Harsefeld—Hollensted und Rotenburg—Zeven—Bremervörde; damit soll
in den nächsten Jahren ein zweistelliger Millionenbetrag gespart
werden. Diese Strecken erschließen bislang genau jenen Raum,
dessen Erschließung laut den Begründungen für die über eine
Milliarde teuren A 20 und A 22 dringend verbessert werden müsse.
Wir müssen daher leider feststellen, dass wieder einmal bei
Straße und Schiene mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.
In der betroffenen Region beiderseits
der Elbe haben sich bereits viele Bürgerinitiativen gegen die
Autobahnplanungen gegründet, weit mehr als bei anderen
Projekten. Dies ist um so erstaunlicher, da in Niedersachsen
noch keine endgültigen Trassen festgelegt wurden und daher
vielen Anwohnern die persönliche Betroffenheit noch gar nicht
klar ist. Unser Engagement gegen das Projekt stößt daher auf
überdurchschnittliche Resonanz in der Bevölkerung.
Die Umweltrisikoeinschätzung hat für
beide Projekte ein „sehr hohes” Risiko ergeben. Neben der
Elbmündung, die unter internationalem Schutz als „Natura
2000”-Gebiet und „Important Bird Area” steht, werden viele
bislang unzerschnittene Wald- und Moorgebiete beeinträchtigt,
darunter allein in Niedersachsen im Zuge der „Westumfahrung
Hamburg" 11 FFH-Gebiete. Wir verweisen auch auf die
ausführlichen Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und
Naturschutz Deutschland und des Naturschtzbundes.
Wir möchten Sie daher bitten, sich dafür
einzusetzen, dass sowohl die A 20 Lübeck—Stade—Sittensen als
auch die A 22 Lübeck—Stade—Westerstede aus dem
Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird dafür und sinnvollere
Projekte auf Straße und Schiene gesichert werden.
Selbstverständlich sind wir auch an Ihrer Meinung zum Thema
interessiert. Als Ansprechpartner stehen Ihnen neben unserer
Geschäftsstelle auch Herr Frömming (Rotenburg/W, Tel. tagsüber
0173 9330629) und ich (Cuxhaven/Göttingen, Tel. tagsüber 0171
9335381) gern zur Verfügung.
Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen
(Martin Mützel, Landesvorsitzender)