Brief des VCD Niedersachsen

 

an Bundestagsabgeordnete im Verkehrsausschuss

 

 

Martin Mützel
Landesvorsitzender
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Hannover, 27. Januar 2004

Planungen der „Westumfahrung Hamburg” im Zuge der A 20

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit wird öffentlich und im Verkehrsausschuss des deutschen Bundestages intensiv über die Autobahnplanungen der A20 „Westumfahrung Hamburg” (A 1 bei Lübeck—Stade—A 1 bei Sittensen, ca. 1,3 Mrd. Euro) und A 22 „Küstenautobahn” (Lübeck—A 20—Stade—A 28 bei Westerstede, ca. 1,8 Mrd. Euro) diskutiert. Der VCD als Umwelt- und Verbraucherverband möchte Ihnen hiermit seine Bedenken zu diesen Projekten erläutern, die weit über die — gut begründete! — allgemeine Skepsis gegenüber Straßenbauprojekten hinaus gehen.

Beide Projekte wurden bei der Untersuchung der Wirtschaftlichkeit mit niedrigen Nutzen-Kosten Verhältnissen bewertet. Für die „Westumfahrung” mit Anschluss bei Sittensen wurde ein Wert von 2,6 ermittelt, die Küstenautobahn erreichte 1,9. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, reichen die Finanzmittel nicht einmal für alle Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis über 3. Ein Festhalten an diesem Projekt dürfte daher andere Projekte mit besserer Wirtschaftlichkeit gefährden. Zwar hat die niedersächsische Landesregierung angekündigt, eine neue Bewertung für die „Küstenautobahn” vorzulegen, es ist aber unwahrscheinlich, dass derart „nachgebesserte” Werte noch direkt mit denen konkurrierender Projekte vergleichbar sind.

Bislang sind auch im „weiteren Bedarf” keine Finanzmittel für die bei Drochtersen vorgesehen Elbquerung enthalten, hier wird eine private Finanzierung über Mauteinnahmen angestrebt. Es ist jedoch mehr als fraglich, ob eine solche Finanzierung gelingen kann. Die 4. Röhre des Elbtunnels im Zuge der A 7 kostete 550 Mio. Euro, bei der A 20 sind 2 Röhren mindestens gleicher Länge zu erstellen. Der wesentlich kürzere Wesertunnel (1,6 km) kostete nach aktuellen Presseberichten 365 Mio. Euro. Um einen besonderen „naturschutzfachlichen Planungsauftrag” zu vermeiden, wurde bereits verabredet, zusätzlich auch die als Rast- und Ruheflächen für Zugvögel sehr wichtigen Grünflächen landseits der Deichlinie zu untertunneln. Andererseits soll die A 20 zwischen der A 23 und der A 7 87 km lang werden, der bestehende Weg durch den Hamburger Elbtunnel ist von Horst/Elmshorn bis Sittensen 92 km weit. Für alle anderen Fernverbindungen ist der Weg über Hamburg kürzer, der Regionalverkehr über die bestehende Fährverbindung umfasst nur etwa 2000 Fahrzeuge am Tag. Daher erscheint es sehr fraglich, ob eine die Tunnelkosten deckende Maut durchgesetzt werden kann. Muss der Tunnel teilweise oder ganz mit Steuermitteln finanziert werden, so sind die oben zitierten Kosten-Nutzen-Rechnungen entsprechend nach unten anzupassen. Sie werden sicher zustimmen, dass ein Bau der Anschlussstrecken nur dann sinnvoll ist, wenn Organisation und Finanzierung des Baus der Elbquerung gesichert sind.

Alle im deutschen Bundestag vertretenden Parteien treten für eine Gleichbehandlung von Straße und Schiene ein. Tatsächlich gibt es aber im Bundesverkehrswegeplan kein Bahnprojekt mit einer der „Westumfahrung Hamburg” entsprechenden Funktion. Im Gegenteil betreibt die niedersächsische Landesregierung die Stillegung der landeseigenen Bahnlinien Stade—Worpswede—Osterholz (—Bremen), Tostedt—Sittensen—Zeven—Wilstedt, Harsefeld—Hollensted und Rotenburg—Zeven—Bremervörde; damit soll in den nächsten Jahren ein zweistelliger Millionenbetrag gespart werden. Diese Strecken erschließen bislang genau jenen Raum, dessen Erschließung laut den Begründungen für die über eine Milliarde teuren A 20 und A 22 dringend verbessert werden müsse. Wir müssen daher leider feststellen, dass wieder einmal bei Straße und Schiene mit unterschiedlichem Maß gemessen wird.

In der betroffenen Region beiderseits der Elbe haben sich bereits viele Bürgerinitiativen gegen die Autobahnplanungen gegründet, weit mehr als bei anderen Projekten. Dies ist um so erstaunlicher, da in Niedersachsen noch keine endgültigen Trassen festgelegt wurden und daher vielen Anwohnern die persönliche Betroffenheit noch gar nicht klar ist. Unser Engagement gegen das Projekt stößt daher auf überdurchschnittliche Resonanz in der Bevölkerung.

Die Umweltrisikoeinschätzung hat für beide Projekte ein „sehr hohes” Risiko ergeben. Neben der Elbmündung, die unter internationalem Schutz als „Natura 2000”-Gebiet und „Important Bird Area” steht, werden viele bislang unzerschnittene Wald- und Moorgebiete beeinträchtigt, darunter allein in Niedersachsen im Zuge der „Westumfahrung Hamburg" 11 FFH-Gebiete. Wir verweisen auch auf die ausführlichen Stellungnahmen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland und des Naturschtzbundes.

Wir möchten Sie daher bitten, sich dafür einzusetzen, dass sowohl die A 20 Lübeck—Stade—Sittensen als auch die A 22 Lübeck—Stade—Westerstede aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird dafür und sinnvollere Projekte auf Straße und Schiene gesichert werden.
Selbstverständlich sind wir auch an Ihrer Meinung zum Thema interessiert. Als Ansprechpartner stehen Ihnen neben unserer Geschäftsstelle auch Herr Frömming (Rotenburg/W, Tel. tagsüber 0173 9330629) und ich (Cuxhaven/Göttingen, Tel. tagsüber 0171 9335381) gern zur Verfügung.

Wir verbleiben
mit freundlichen Grüßen

(Martin Mützel, Landesvorsitzender)

 

 
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