Fluglärmgesetz soll Verbesserungen für Betroffene bringen

 


Pressemitteilung 31/2004 vom 19.09.2004

VCD startet Unterschriftenaktion:

Aktion im Rahmen der Flughafenerweiterung Braunschweig

Braunschweig. Der Kreisverband Braunschweig sowie Landesverband Niedersachsen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zeigen sich erfreut, dass der Verkehrsflughafen Braunschweig künftig in den Anwendungsbereich des Fluglärmgesetzes fallen soll. Dies sieht jedenfalls der Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Fluglärmgesetz vor.

Harald Walsberg, Vorstandsmitglied des Kreisverbandes Braunschweig und Landesverbandes Niedersachsen: „Endlich erhalten die betroffenen Flughafenanwohner einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung für Schallschutzfenster. Bei einer wesentlichen Erweiterung des Flugplatzes soll es sogar Entschädigungszahlungen für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs geben. Weitere Pluspunkte des Gesetzentwurfes sind die Pflicht zur Veröffentlichung von Lärmmessdaten und zur Bildung einer Fluglärmkommission.“

Der Gesetzentwurf von Bundesumweltminister Trittin ist innerhalb der Bundesregierung allerdings noch umstritten. „Mit Sorge betrachten wir, dass Bundesverkehrsminister Stolpe die fortschrittlichsten Elemente des Gesetzentwurfes wieder kippen möchte“, erklärt Walsberg. Der VCD hat deshalb eine Unterschriftensammlung gestartet. Die Unterzeichnenden fordern darin Minister Stolpe auf, sich für ein Fluglärmgesetz einzusetzen, das den Fluglärmbetroffenen auch tatsächlich hilft.

Nach Ansicht des VCD müssen strenge Lärmgrenzwerte an den Erkenntnissen der medizinischen Forschung ausgerichtet werden und dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen. Die Unterschriftenlisten können von der Landes-Geschäftsstelle des VCD (Postfach 6124, 30061 Hannover, Tel. 0511 7000-522) angefordert oder aus dem Internet (www.vcd.org/flugverkehr) heruntergeladen werden.

 

Rückfragen:

Harald Walsberg, Tel. 0171 2029333

 

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