Stellungnahme im Raumordnungsverfahren


Pressemitteilung 2/2008 vom 11.01.2008

VCD lehnt A-22-Verfahren ab
Keine ergebnisoffene Prüfung

 

Hannover. Der Umwelt- und Verbraucherverband Verkehrsclub Deutschland (VCD) Niedersachsen hat im Raumordnungsverfahren zur geplanten Küstenautobahn A 22 eine deutlich ablehnende Stellungnahme abgegeben. Das Verfahren sei nicht ergebnisoffen, da nur das „Wo“, aber nicht das „Ob“ und das „Was“ geprüft werden. Der VCD sieht keinen Bedarf und weist auf die erheblichen Naturzerstörungen hin.


Der stellvertretende Landesvorsitzende Martin Mützel kritisiert, dass das Projekt ausschließlich mit der Planungserlaubnis durch den Bund gerechtfertigt wird: „Das ist keine Begründung in der Sache.“ Die angebliche Bedeutung für die Wirtschaft wird mit dem Hinweis auf Umfragen der traditionell straßenbaufreundlichen Industrie- und Handelskammern abgehandelt. Auch die immer wieder behauptete Entlastung der A 1 fällt mit neun bis 14 % gering aus. Nach den Prognosen der Planer erreicht das Verkehrsaufkommen der A 22 auf langen Strecken nicht einmal die Hälfte des durchschnittlichen Verkehrs auf Bundesautobahnen.


Alle Varianten weisen laut Umweltverträglichkeitsstudie schwerwiegende Naturschäden auf. Nach Ansicht des VCD müsste dies zu einer ernsthaften Prüfung eines Verzichtes Projektes führen. Der VCD macht sich für einen Verbesserung der regionalen Infrastruktur, insbesondere der Bahnverbindungen, stark.


Rückfragen: 

Martin Mützel, 0171 9335381

Stellungnahme zur A 22

 

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