Berechnung der Punktzahl

Die Gesamtnote eines Pkw ergibt sich aus vier Einzelnoten in den Umweltwirkungskategorien CO2-Belastung, Lärmbelastung, Gesundheitsbelastung durch Schadstoffe und Belastung der Natur. In jeder Umweltwirkungskategorie sind zwischen 0 (schlechtester Wert) und 10 Punkte (derzeit optimaler Wert) möglich.

Belastung durch CO2 (Treibhauseffekt)

10 Punkte erhält ein Pkw für eine Emission von 60 g CO2/km, 0 Punkte für 180 g/km. Jedes Gramm CO2 entspricht 0,0833 Punkten.

Belastung durch Lärm

Die Höchstpunktzahl von 10 erhält ein Pkw für 65 dB(A), 0 Punkte für 75 dB(A). Ein dB(A) ergibt einen Punkt, in der Gesamtbewertung entspricht es 0,2 Punkten.

Belastung der Gesundheit durch Schadstoffe

Diesel- und Otto-Pkw erhalten für die Belastung mit Partikeln jeweils 10 Punkte. Dabei ist vorausgesetzt, dass alle Diesel in dieser Liste einen geregelten Partikelfilter haben. Hinzu kommt die Belastung durch Stickoxide (NOx), besonders NO2. Abhängig von den EU-Grenzwertstufen fließen die Punkte für Partikel zu 50 und für NOx und NO2 zu je 25 Prozent in die Note dieser Wirkungskategorie ein.

Belastung der Natur

Die Natur wird vor allem duch Stickoxide (NOx) belastet. Auch hier hängt die Punktvergabe von den Grenzwerten ab.

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Ansprechpartner

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD

Gerd Lottsiepen
verkehrspolitischer Sprecher
Fon 0 30/28 03 51-11
gerd.lottsiepen@vcd.org

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