Satzung des VCD-Bundesverbandes
In der Satzung des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) sind nicht nur Name und Sitz des Verbandes festgelegt, sondern vor allem seine Ziele und Aufgaben sowie die Bestimmungen zur Mitgliedschaft definiert. Auch die Organe des Vereins wie z.B. die Mitgliederversammlung und der Vorstand werden in der Satzung erklärt und deren Rechte benannt.
Die Satzung des VCD-Bundesverbandes (Stand: 09./10.10.2004) finden Sie hier (pdf-Datei, 160 KB). Sie können Sie auch hier in unserem Online-Shop bestellen.
