Satzung des VCD-Bundesverbandes
In der Satzung des Verkehrsclubs Deutschland e.V. (VCD) sind nicht nur Name und Sitz des Verbandes festgelegt, sondern vor allem seine Ziele und Aufgaben sowie die Bestimmungen zur Mitgliedschaft definiert. Auch die Organe des Vereins wie z.B. die Mitgliederversammlung und der Vorstand werden in der Satzung erklärt und deren Rechte benannt.
Aufbau des Verbandes
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) ist ein föderaler Verband, der sich in zwölf Landes- und etwa 140 Regional-, Kreis- und Ortsverbände gliedert. Die darin eingebundenen aktiven Mitglieder entsenden Delegierte zur jährlich stattfindenden Bundesdelegiertenversammlung (BDV), die den Bundesvorstand alle zwei Jahre wählt, langfristige Ziele festlegt und über die Finanzen wacht. Beraten und kontrolliert wird der Bundesvorstand vom Länderrat, der sich aus Repräsentanten und Vertreterinnen der Landesverbände zusammensetzt. Der Bundesvorstand gibt die politische Linie vor und vertritt den VCD nach außen. Ebenfalls beratend zur Seite steht dem Bundesvorstand der von ihm benannte Wissenschaftliche Beirat. Die Umsetzung der Verbandsbeschlüsse sowie das operative Tagesgeschäft obliegt der Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Berlin.


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