Spenden-Informationen

- Foto: AboutPixel.de, Thomas Pieruschek
Danke, dass Sie die Arbeit des VCD mit Ihrer Spende unterstützen!
Hier haben wir für Sie alle Informationen rund um das Thema Spenden zusammengestellt. Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Herzlichen Dank, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
- Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
- Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden.
- Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
- Auch der VCD-Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.
Ihre Spendenbescheinigung
Alle Spenderinnen und Spender, die uns im Laufe eines Jahres über 200 Euro zukommen lassen, erhalten im Februar des Folgejahres automatisch eine Spendenbescheinigung zugesandt. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzelspendenbescheinigungen aus. Hier können Sie Ihre Spendenbescheinigung anfordern.


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