Plaketten, Umweltzonen und Fahrverbote
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Neues StVO-Verkehrszeichen 270.1 mit Zusatzzeichen |
Wegen häufiger und regelmäßiger Überschreitung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid haben inzwischen 34 Städte in Deutschland eine Umweltzone eingerichtet. Weitere Städte werden folgen. In einer Umweltzone dürfen nur noch Fahrzeuge fahren, die ein bestimmtes Schadstoffniveau erfüllen. Damit sollen die Belastungen des Straßenverkehrs - als einer der Hauptverursacher - verringert werden.
Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Kennzeichnungsverordnung einheitliche Regelungen für Fahrverbote geschaffen, die zum 1. März 2007 in Kraft getreten sind. Alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw und Busse) werden entsprechend ihres Schadstoffausstoßes in vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch farbige Plaketten gekennzeichnet. Diese sind Grundlage für die Ausnahme von Fahrverboten.
Die Umweltzonen werden durch das entsprechende Verkehrszeichen ausgewiesen. Das Zusatzschild regelt, welche Fahrzeuge von einem Fahrverbot ausgenommen sind (s. Abb.). Derzeit gilt in allen Umweltzonen: Zufahrt nur mit Plakette. In Hannover dürfen bereits nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette in die Umweltzone und ab 2010 wollen einige Städte die Zufahrt sogar ausschließlich auf Fahrzeuge mit grüner Plakette begrenzen.
Ob Ihr Fahrzeug vom Fahrverbot betroffen ist, bzw. welche Plakette es bekommt, können Sie hier mit Hilfe einer kurzen Online-Abfrage herausfinden. Sie benötigen dazu lediglich Ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung.
Alle wichtigen Informationen zu Umweltzonen und Plaketten sowie zu Nachrüstmöglichkeiten hat der VCD als PDF-Dokument zusammengestellt, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können. Beim Umweltbundesamt gibt es eine ständig aktualisierte Übersicht der Umweltzonen in Deutschland. Nähere Informationen zu Partikelfiltern finden Sie auch hier.



