Bei wem kann ich mich beschweren?
Wenn Sie einen besonderen Anlass haben, über den Sie sich beschweren wollen, müssen Sie zunächst das zuständige Verkehrsunternehmen ansprechen. Bekommen Sie keine Antwort auf Ihre Beschwerde oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, dann haben Sie die Möglichkeit, eine neutrale Schlichtungsstelle anzurufen.
Schlichtungsstellen
Es gibt für Menschen, die im Gebiet unseres Kreisverbandes wohnen, zwei Schlichtungsstellen:
- die Schlichtungsstelle Nahverkehr und die
- Schlichtungsstelle Öffentlicher Verkehr (SÖP).
Welche Schlichtungsstelle für Ihre Beschwerde zuständig ist, hängt davon ab, welche Verkehrsunternehmen an dem Vorgang beteiligt sind.
Beschwerden über regionale Verkehrsunternehmen des Nahverkehrs in ganz Nordrhein-Westfalen behandelt die Schlichtungsstelle Nahverkehr.
Mit "Nahverkehr" sind damit regionale Straßenbahnen und Busse, die U-Bahnen, die S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse der Deutschen Bahn gemeint.
Beschwerden über überregionale Verkehrsunternehmen richten Sie an die SÖP. Die SÖP befasst sich auch mit regionalen Beschwerden und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie die Angelegenheit selbst bearbeit oder die Beschwerde an eine regionale Beschwerdestelle weiterleitet. Das ist besonders dann von Interesse, wenn der Vorfall in einem Bundesland geschah, das keine regionale Beschwerdestelle hat.

