Verkehrsclub lehnt Hofheim Ortsumgehung „B 519 neu“ ab
Stellungnahme an Regierungspräsidium: Keine Entlastung - sogar negative Effekte
Frankfurt a. M. / Hofheim a. T. - 31. Oktober 2008. Der Kreisverband Frankfurt / Main-Taunus des Verkehrsclub Deutschland VCD hat beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Stellungnahme zur geplanten Ortumgehung von Hofheim am Taunus im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zur B 519 abgegeben. Der ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub hält die geplante Verlegung der B 519 als Ortsumgehung von Hofheim (im Folgenden ‚B 519 neu’) für nicht sinnvoll. Sie bringe kaum Entlastungen für die derzeitigen Anwohner. Zudem käme es zu negativen Effekten beim Fernverkehr.
Der VCD Kreisverband habe die Ergebnisse des vorliegenden Verkehrsgutachtens zum Planfeststellungsverfahren „Verkehrsuntersuchung Verlegung B 519 Umgehung Hofheim - Planfeststellung“, welches das Karlsruher Gutachterbüro ptv im Februar 2008 für das Land Hessen erstellt hat, durch einen Verkehrsplaner analysieren lassen. Dieser führt in seiner Analyse des Gutachtens als Grund gegen die Verlegung an, dass „die Verkehrsbelastung auf dem bisherigen innerstädtischen Teil der B 519 durch die Umgehung nicht wesentlich vermindert werden“ kann. Denn diese Belastung sei „nicht fernverkehrsbedingt“, sondern werde überwiegend „durch die Bewohner Hofheims selbst beim Zurücklegen arbeits- bzw. schul- oder einkaufsbezogener Wege erzeugt“.
Zudem gehe laut VCD-Stellungnahme aus dem Karlsruher Gutachten hervor, dass die Ortsumgehung zu keiner relevanten Lärmminderung für die Anwohner der bisherigen B 519 führen würde. Bei einer Reduktion der Verkehrsbelastung von weniger als 50 Prozent entstünde nämlich für die Anwohner keine subjektiv wahrnehmbare Lärmminderung. Dies sei erst ab einer Verringerung der Verkehrsbelastung um mehr als 50 Prozent und damit des Geräuschpegels um 3 Dezibel der Fall. Negativ würde sich außerdem auswirken, dass die ‚B 519 neu’ Verkehrsströme von der A 66 anziehe. Das Gutachten zeige, dass ca. 8.000 Fahrten pro Tag von der A 66 auf die ‚B 519 neu’ verlagert würden. Damit würden Verkehrslasten vom übergeordneten Netz (A 66) auf das untergeordnete Netz der Bundesstraßen verlagert, was kein erwünschter Effekt sein könne. "Zumal die A 66 gerade erst mit zweistelligen Millionenbeträgen ausgebaut worden ist", so die Stellungnahme. Dazu kämen mögliche weitere Belastungen durch den „mautflüchtigen LKW-Verkehr“ mit bis zur 800 Lastwagen pro Tag.
Die Stellungnahme des VCD zum Planfeststellungsverfahren hält abschließend fest „dass der Verkehrswert des Vorhabens nicht begründet ist“. Der Bau der ‚B 519 neu’ bringe nicht nur keine merkliche Verbesserung der Verkehrsbelastung der Anwohner der bisherigen B 519, er hätte sogar den äußerst negativen Effekt, dass zusätzlicher Fernverkehr auf die neue Bundesstraße gezogen werde. Daher lehne der VCD Frankfurt / Main-Taunus den Bau der Ortsumgehung der B 519 grundsätzlich ab und appelliert in seiner Stellungnahme an das Regierungspräsidium in Darmstadt, den Planfeststellungs¬beschluss nicht zu erlassen. "Ein Hoffnungsschimmer auf einen Sieg der verkehrsplanerischen Vernunft" sei es, "dass die Koalitionsvereinbarungen der möglichen neuen rot-grünen Landesregierung Hessens vorsehen, die umstrittene Hofheimer Umgehungsstraße ‚B 519 neu’ zu kippen und umgehend aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen", meint VCD-Pressesprecher Holger Greiner. Die dreiseitige Stellungnahme ist im Wortlaut auf der Internetseite des Verkehrsclubs www.vcd-frankfurt.de nachzulesen.
Holger Greiner, Pressesprecher VCD Frankfurt / Main-Taunus
Pressemitteilung als PDF-Dokument

