Radfahren in der Fußgängerzone Göttingen
Die große Mehrheit der Fußgänger wollen, dass Radfahrer nachts durch die Göttinger Fußgängerzone fahren dürfen. Das ist das Ergebnis der Umfrage am Kornmarkt am 20. November 2010. Der VCD hatte gefragt:
„Radfahrer nachts in die Fußgängerzone?
Soll die Fußgängerzone (Weender Straße und andere Straßen innerhalb des Busrings) von 20 – 10 Uhr für die Radfahrer freigegeben werden?"
305 Fußgänger antworteten mit Ja, 62 mit Nein, damit liegt die Zustimmung bei 83%.
Außerdem gaben sie folgende Kommentare ab:
- 12 x nur mit Licht
- langsam, mit Licht, Rücksichtsvoll
- 4 x Rücksichtnahme auf Fußgänger
- aber langsam und mit Rücksicht
- 6 x aber in angemessener Geschwindigkeit
- 2 x ja, aber Tempo 10
- Ich bin verantworungsbewusst – aber ja
- ist sicherer als zu Fuß zu gehen oder zu schieben als Frau
- 2 x ich als Seniorin/als Behinderter kann nicht mehr so gut laufen
- Zeiten wesentlich länger freigeben
- ja ab 21-9 Uhr
- 3 x 22-7 h
- 3 x 23-7 h
- nein, nur von 23-8.30 Uhr
- ab 19 Uhr
- ab 22 h frei
- nein, nur bis 5 Uhr, weil dann weniger Fußgänger
- ja, aber nur bis 6 Uhr
- mindestens bis 6 Uhr
- 3 x aber nur bis 8 Uhr
- ja, bis morgens um 9.00
- Nachts keine Kollisionsgefahr
- Autos weg vom Busring. Radfahrer in der Nacht in beide Richtungen.
Rechtslage
In der Straßenverkehrsordnung steht zum Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone:
„Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.“ (Zeichen 242.1 Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung)
Stand der Technik
„Die Praxis zeigt, dass Radverkehr in Fußgängerbereichen in sehr unterschiedlichen Situationen verträglich ist.“ „Soweit die Prüfung der Zulassung kein eindeutiges Ergebnis liefert, kann die Zulassung versuchsweise angeordnet werden.“ (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) 2010, Abschnitt 8.1)

