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Durchgangsverkehr Weidenbreite

Anwohner der Göttinger Weidenbreite sowie die SPD-Ratsfraktion mit einem Antrag beklagen sich darüber, dass Durchgangsverkehr die Weidenbreite und die anschließenden Straßen Am Kirschberge, Himmelsruh, Von-Ossietzky-Straße, Merkelstraße, Dahlmannstraße und Kreuzbergring als Osttangente missbraucht. Sie haben das Thema deshalb in der Sitzung des Bauausschusses vom 22. Oktober 2009 angesprochen. Das Protokoll der Sitzung wird die Stadt Göttingen voraussichtlich am 6. November 2009 auf der oben verlinkten Webseite veröffentlichen.

Die Verwaltung hat in der Sitzung zugesagt, noch im Jahr 2009 Verkehrszählungen durchzuführen.

Einschätzung des VCD

Die genannten Straßen sind seit 1990 Bestandteil der flächenhaften Tempo-30-Zonen in Wohngebieten, was im gültigen Verkehrsentwicklungsplan 1999/2000 festgeschrieben wurde. Sie gehören nicht zum Vorbehaltsnetz. Allerdings führen die Stadtbuslinien 4 und 12 durch die Weidenbreite.

Mit versetzt parkenden Fahrzeugen versuchen die Anwohner das Rasen zu verhindern.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) legt in den Vorschriften zu § 45 „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ im Abschnitt XI Anforderungen an Tempo-30-Zonen fest. Daraus ergibt sich:

Rechts-vor-Links ist nicht möglich, da Busse an Kreuzungen Vorfahrt haben sollen.

Die Verwaltungsvorschrift sieht zur Geschwindigkeitsdämpfung Senkrecht- oder Schrägparkstände, Sperrflächen, sonstige bauliche Maßnahmen sowie „30" auf der Fahrbahn vor.

Der Durchgangsverkehr der Weidenbreite könnte möglicherweise mit einer Regelung „Anlieger und Busse frei" ausgeschlossen werden, z.B. als Fahrradstraße. Bisher steht für Radler der Streckenverlauf als Nebenroute mit „Mischverkehr Erschließungsstraße (Zone 30)" im Verkehrsentwicklungsplan.

Eine verkehrsberuhigte Zone („Kinderspielstraße“) mit 7 km/h ist hingegen wegen der Busse nicht möglich.

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