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Fluglärmschutz VCD: Nachtflugverbot notwendig – „Lärmmindernde Flugverfahren“ nicht ausreichend

(FRANKFURT, 14. JANUAR 2011)

Der ökologische Verkehrsclub VCD hält auch nach der teilweisen Einführung der „lärmmindernden Flugverfahren“ an der Forderung nach einem vollständigem Nachtflugverbot von 22–6 Uhr auf dem Rhein-Main-Flughafen fest. „Ausreichende Nachtruhe kann es nur geben, wenn kein Lärm produziert wird. Die Verschiebung um wenige Kilometer bringt kaum Entlastung“ so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel.

Nach VCD-Ansicht gibt es im Umfeld des Flughafens keine Bereiche mehr, die unempfindlich gegen Lärm sind. „Jede Diskussion um Flugrouten basiert auf dem St.-Florians-Prinzip. Der Lärm muss nicht verschoben, sondern vermieden werden.“ so Mützel.

Der VCD weist zudem darauf hin, dass die neuen Startverfahren nur mit kleineren und damit leisen Maschinen durchgeführt werden können. Die größeren Langstreckenjets, insbesondere Frachtflugzeuge, sind nicht nur viel lauter, sondern aufgrund ihres ungünstigen Leistungsgewichts zu träge, um schnell Höhe zu gewinnen oder früh abzudrehen. Mützel: „Die großen Krachmacher können nur so starten, wie sie es immer schon getan haben.“

Besonders kritisch sieht der VCD die Frachtflieger vom Typ MD-11. Mützel: „Im Personenverkehr hat sich dieser laute Typ nie durchsetzen können. Stattdessen erdröhnt er sich sein Gnadenbrot bei nächtlichen Frachtflügen. Die Dinger sind nicht nur laut, sondern auch ein Sicherheitsrisiko.“ Eine aus Frankfurt kommende MD-11 der Lufthansa war im Juli 2010 in Saudi-Arabien verunglückt.


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