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Lob für Pünktlichkeitsgarantie: VCD sieht Stärkung der Fahrgastrechte

Die Einführung einer Pünktlichkeitsgarantie für Busse und Bahnen in mehreren südhessischen Städten und Landkreisen ist beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) auf ein positives Echo gestoßen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Fahrgastrechte“, sagte Jan Stielike, Sprecher des VCD-Landesverbandes Hessen. Ziel müsse es sein, die Regelung auf ganz Hessen auszudehnen. „Davon profitieren nicht nur die Kunden, sondern auch die Verkehrsunternehmen, weil sich das Image des öffentlichen Nahverkehrs verbessert“, meint Stielike.

Vom kommenden Februar an erhalten Fahrgäste in den Städten Frankfurt, Darmstadt und Offenbach sowie in den Landkreisen Offenbach und Darmstadt-Dieburg das Fahrgeld zurückerstattet, wenn ihr Bus, ihre U-Bahn oder ihre Straßenbahn zehn Minuten oder mehr Verspätung haben. Der VCD hatte bereits im Frühjahr gefordert, auch in Südhessen eine Pünktlichkeitsgarantie nach dem Vorbild des Nordhessischen Verkehrsverbundes (NVV) einzuführen. Dort wird das Fahrgeld bereits bei Verspätungen von fünf Minuten zurückerstattet. Der VCD bedauert, dass die Regionalzüge und S-Bahnen im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) von der Regelung ausgenommen sind. „Gerade hier besteht großer Handlungsbedarf“, meint Stielike. Die mangelhafte Pünktlichkeit der S-Bahn sei ein großer Kritikpunkt der Fahrgäste. Eine 10-Minuten-Garantie sei durchaus zu realisieren, wenn der RMV den Fahrgast und seine Bedürfnisse nach sicherer und schneller Beförderung ernst nehmen wolle.

Zur Verbesserung der Fahrgastrechte fordert der Verkehrsclub darüber hinaus nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen eine Schlichtungsstelle Nahverkehr, die bei Konflikten zwischen Fahrgästen und Verbünden oder Verkehrsunternehmen vermittelt. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen Fahrgastbeiräte mit echten Mitwirkungsrechten eingerichtet werden.

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