Landtagsanhörung zum ÖPNV-Gesetz: „Fortschreibung derzeitiger Missstände“ - VCD fordert Landesgeld für Schülerverkehr
(Wiesbaden, 4. November 2009)
Als „Fortschreibung derzeitiger Missstände“ bezeichnet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) den Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz in Hessen. Unglücklich sei insbesondere die Regelung zum Schülerverkehr, heißt es in einer Stellungnahme des VCD Hessen, die am Donnerstag (5. November 2009) im Verkehrsausschuss des Landtags behandelt wird. Der ÖPNV muss nach Ansicht des VCD stärker gefördert werden, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Der Umwelt- und Verbraucherverband kritisiert, dass sich das Land Hessen nicht verpflichtet, die durch den Schülerverkehr entstehenden Mehrkosten zu übernehmen. Stattdessen werden nur die sogenannten „Regionalisierungsmittel“ des Bundes als Unterstützung für den gesamten öffentlichen Verkehr einschließlich Ausbildungsverkehr zugesagt. Eigene Landesmittel, wie sie bis zur Bahnreform Anfang der 90er Jahre selbstverständlich waren, sind nur noch als „Kann-Bestimmung“ vorgesehen. „Dies ist als Versuch des Landes zu verstehen, eigene Aufgaben mit Bundesgeldern zu finanzieren“, so VCD-Geschäftsführer Martin Mützel.
„Auch Fahrschüler sind vollwertige ÖPNV-Kunden. Sie haben nicht nur Anspruch auf zuverlässige und sichere Beförderung, sondern auch auf ein ausreichende Qualitäts- und Komfortniveau“, stellt der VCD fest. Er fordert dafür eine bessere Abstimmung zwischen den Schulverwaltungen und den Verkehrsunternehmen. Durch gestaffelte Schulanfangszeiten ließen sich zum Beispiel die Schülerverkehre wirtschaftlicher und attraktiver gestalten. Der VCD hält es für notwendig, „den Schülern Bus und Bahn als angenehmes und praktisches Verkehrsmittel zu vermitteln“, so die Stellungnahme. Nur so sei gewährleistet, dass Jugendliche im Alter von 18 Jahren nicht dem Öffentlichen Verkehr dauerhaft den Rücken kehren.
Der VCD kritisiert zudem, dass nur Buslinien, die eine Kreisgrenze queren, als „regionaler Verkehr“ gefördert werden können. Diese Regelung benachteilige flächenmäßig große Landkreise. „Die Verbindung von Bad Wildungen nach Allendorf/Eder innerhalb des Kreises Waldeck-Frankenberg ist sicher mehr als rein lokaler Verkehr“, so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel. Nicht geregelt ist außerdem die Abstimmung zwischen parallel verkehrenden regionalen und lokalen Linien, wie es sie zum Beispiel zwischen Hanau und Bruchköbel im Main-Kinzig-Kreis gibt.
Mittelfristig hält der VCD eine grundlegende Überarbeitung des ÖPNV-Gesetzes für erforderlich. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erfüllen, müsse die Förderung des öffentlichen Nahverkehr in Hessen eine höhere Priorität genießen als der Bau von Straßen. Das Potenzial ist nach Ansicht des VCD hoch: Bisher nutzten nur 14 Prozent der Hessen auf dem Weg zur Arbeit Busse und Bahnen. „In anderen Regionen ist dieser Anteil wesentlich höher“, meint das VCD-Landesvorstandsmitglied Werner Geiß.
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