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Aus den Gutachten zum Bahnhofsumbau

Den Bebauungsplan und seine Begründung gibt es auf der Website der Stadt Hildesheim. Dort sind jedoch nicht das Lärmgutachten, das Umweltgutachten, das Bahnhofsplatz-Verkehrsgutachten vom Oktober 2004, der bisherige Bebauungsplan, und das Nahverkehrskonzept 2003 der Stadt. Für diese Dokumente muss sich der Bürger erst ins Rathaus bemühen, oder muss sie - teils gegen Bezahlung - extra anfordern. Der VCD veröffentlich deshalb die interessantesten Passagen aus diesen Dokumenten hier im Web.

Nahverkehrskonzept

Das Nahverkehrskonzept der Stadt Hildesheim wurde im Auftrag der Stadt durch die Agentur für Stadt- und Verkehrsplanung (ARGUS GmbH), Braunschweig, im April 2002 erstellt. Es ist Bestandteil vom gültigen Nahverkehrsplan 2003 für den Landkreis Hildesheim. Der Nahverkehrsplan ist eine verbindliche Planung nach § 6 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG).

„Mit dem ÖPNV werden 11,2% aller werktäglichen Wege durchgeführt. [...] Die Erfahrungen aus anderen Städten (vgl. z. B. Freiburg, Lübeck, Saarbrücken) belegen, dass sich der ÖPNV-Anteil durch gezielte Förderungsmaßnahmen steigern lässt.“ (Seite 23)

„Insgesamt wurden auf den fünf Hauptlinien und den vier Nebenverkehrslinien ca. 80.900 Ein- und Aussteiger gezählt. Dies bedeutet für einen mittleren Werktag ein Aufkommen von ca. 40.450 Fahrgästen.“ (Seite 37 zur Fahrgastzählung 2000 Stadtbusse)

„Das werktägliche Potenzial der Hildesheimer Bevölkerung im Binnenverkehr konnte mit 63.900 Wegen ermittelt werden. Dies entspricht ca. 22% aller Wege im Binnenverkehr. Immer eine Mobilitätsrate von 2,96 Wegen pro Person und Tag vorausgesetzt, sind dies ca. 21.600 Personen, die grundsätzlich eine Umsteigemöglichkeit auf das Bussystem besitzen.“ (Seite 53)

„Das Liniennetz und das Fahrplanangebot sind so zu gestalten, dass die relevanten Fahrgastpotenziale ausgeschöpft werden. D. h. als Oberziel gilt, möglichst viele Verkehrsanteile auf das ÖPNV-System zu verlagern.“ (Seite 54)

„Eine Ergänzung des Linienbetriebs durch Direktlinien z. B. in der Hauptverkehrszeit bzw. durch Freizeitlinien in der Nebenverkehrszeit sollte vorgenommen werden.“ (Seite 56)

„Maßnahmen zur Geschindigkeitsdämpfung im MIV und zur Verkehrsberuhigung sind umzusetzen.“ (Seite 72)

„Die Kombination von ÖPNV und Car-Sharing fand in der Vergangenheit nur wenig Beachtung. Für Personen oder Haushalte, die sich gegen den Pkw-Besitz, aber für eine Pkw-Verfügbarkeit entschlossen haben, stellt der ÖPNV die Beförderungsalternative dar.“ (Seite 72)

Bäume abholzen

Folgende Bäume sollen wegen des Umbaus gefällt werden: Sieben Weiden und ein Ginko bei den Fahrradkäfigen westlich der Bahnhofshalle, sowie drei Robinien und drei Ahorne vor (südlich) der Bahnhofshalle, außerdem zwei Robinien am südlichen Bahnhofsplatz in der Nähe der Bahnhofsallee. Ahorn und Eschen auf der Böschung der Gleise kommen auch weg. (Quelle: Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt: Umweltprüfung zum Bebauungsplan HM 32.1 Bahnhofsplatz: Braunschweig 06.2005)

Weggefallen sind auch die sechs anzupflanzenden Bäume, die der bisherige Bebauungsplan auf dem westlichen Südrand des Bahnhofsplatzes vorgeschrieben hat: „An den festgesetzen Standorten zum Anpflanzen von Bäumen sind hochwüchsige, standortgerechte, heimische Laubbäume anzupflanzen. Im Stammbereich der Bäume müssen jeweils mindestens 3 qm unversiegelt sein und vor Bodenverdichtung geschützt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)“ (Quelle: 6. Änderung des Bebauungsplans HM 32 Bahnhofsplatz von 1999, 5. Textliche Festsetzung)

Luftqualität

„Gegenstand der Betrachtung sind insbesondere Stickoxide und Feinstaub, für die seit Anfang 2005 EU-einheitliche Grenzwerte festgelegt sind. Die über die Luftüberwachung Niedersachsen (LÜN) erhobenen Messwerte an der Schuhstraße lassen erkennen, dass die Situation in Hildesheim ähnlich wie in anderen Ballungsräumen Niedersachsens verbesserungsbedürftig ist. Ebenso offensichtlich ist jedoch, dass die örtlichen Emittenten Hausbrand, Straßenverkehr und Gewerbe nur einen Teil der Problematik ausmachen und die allgemeine Grundbelastung sich in den lokalklimatisch ungünstigen städtischen Verdichtungsräumen besonders stark auswirkt. Die Kontrolle und Verbesserung der Luftqualität ist deshalb Aufgabe des Landes Niedersachsen und dem Einfluss der Stadt Hildeseheim weitgehend entzogen.
Der Bebauungsplan kann wegen seiner beschränkten Fläche und der eher geringen Veränderung der städtebaulichen Verhältnisse keinen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.“ (Umweltprüfung, Seite 8, Abschnitt Luftqualität)

Schallschutz an der Hannoverschen Straße

„Aufgrund unserer Kostenschätzung ist mit einem Aufwand von rd. 70.000,- € für einzubauende Schallschutzfenster und ggf. notwendige begleitende Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Schallschutzes zu rechnen. Ein Drittel dieser Kostensumme ist darüber hinaus für begleitende Planungs- und Koordinierungsarbeiten zu berücksichtigen, so dass sich insgesamt ein Kostenrahmen von rd. 100.000 € ergibt.“ (Bonk-Maire-Hoppmann GbR: Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. HM 32.1 Bahnhofsplatz der Stadt Hildesheim; Garbsen 06/2005, S. 42)

„Da über die Verteilung der Busse für die Fahrstraßen keine Angaben vorliegen, wurde die Gesamtzahl der Busse auf drei Fahrstraßen verteilt.“ (Schalltechnisches Gutachten, S. 15; es ist vom Juni 2005)

Die Verteilung der Busse für die Fahrstreifen in der Spitzenstunde von 7:00-8:00 Uhr steht in „ARGUS GmbH: Planerische Weiterentwicklung der Verkehrsanlagen am Hauptbahnhof in Hildesheim; Braunschweig, 10/2004“, das in die Bebauungsplanbegründung auf Seite 14 eingeflossen ist:

Richtung

SB

RB

Hannoversche Straße Nord - ZOB

8

13

ZOB - Hannoversche Straße Nord

13

6

Hannoversche Straße Süd - ZOB

4

7

ZOB - Hannoversche Straße Süd

4

2

Butterborn - ZOB

4

-

ZOB - Butterborn

5

-

Bahnhofsallee - ZOB

12

24

ZOB - Bahnhofsallee

9

12

„Nach Mitteilung des Verkehrsgutachters (Ing. Büro Dr. Schubert, Hannover über B/M-Consult GmbH/Braunschweig) ist für die untersuchten Abschnitte der Hannoverschen Straße bzw. der Hezilostraße in der Prognosesituation folgende durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) in Ansatz zu bringen. [...]
Hannoversche Straße: DTV: 17850 Kfz/24h
Steuerwalder Straße: DTV: 12000 Kfz/24h
Peiner Straße: DTV: 7250 Kfz/24h
Butterborn: DTV: 4450 Kfz/24h“ (Quelle: Schalltechnisches Gutachten Seite 14)

Für die Ein- und Ausfahrten von Tiefgarage und Parkhaus wird bei der Hannoverschen Straße von zusammen 130 Pkw pro Stunde und beim Butterborn von 238,1 Pkw pro Stunde ausgegangen, jeweils in der Spitzenstunde (7:00-8:00 Uhr). (Quelle: Schalltechnisches Gutachten Seite 6).

„Vom Auftraggeber wurde angegeben, dass für die beiden Bereiche täglich bis zu maximal 10 Lkw-Anlieferungen je Lieferbereich als Wert zu Abdeckung von Spitzentagen anzusetzen sind und bei einer Hin- und Rückfahrt 20 Fahrten zu berücksichtigen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier keine Fremdfahrzeuge Waren anliefern.“ (Quelle: Schalltechnisches Gutachten Seite 13)

Verkaufsfläche

„Insgesamt besteht in der Hildesheimer Innenstadt ein Potential für ca. 12.000 bis 17.000 qm neuer Verkaufsfläche [...]. Die Entwicklung des Bahnhofs und des ZOB ist möglich, dort sollten jedoch nur ca. 3.000-4.500 qm neue Verkaufsfläche entstehen.“ (CIMA-Gutachten zur Bahnhofsgalerie, Seite 8)

 

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