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Optimale Abstellanlagen



Foto: radmobil/K. Kock

Zweckmäßige Abstellanlagen bieten Schutz gegen Witterungseinflüsse durch eine Überdachung sowie seitlichen Witterungsschutz und sind beleuchtet. Die Fahrradständer selbst schützen durch Anschließmöglichkeiten für Rahmen, Vorder- und Hinterrad vor Diebstahl.

Anlehnbügel statt "Felgenkiller"



Foto: radmobil/K. Kock

Die klassischen Vorderradhalter Modell „Felgenkiller“ sind nicht funktional und bei Radlern entsprechend unbeliebt. Da nur die Vorderräder eingestellt werden können, kippen Räder - insbesondere mit schmalen Reifen - leicht um. Dabei verbiegt das Vorderrad. Außerdem kön­nen nur die Vorderräder angeschlossen werden und die Räder stehen meist sehr eng.

 


Die vermeintlich günstigeren Vorderradhalter sind mindestens ebenso teuer wie Anlehnbügel, wenn man berücksichtigt, dass dort wegen des engen Abstandes nur jeder zweite oder gar dritte Stellplatz genutzt wird.

 

Montage der Fahrradbügel

Zur Verankerung der Fahrradbügel im Boden ist die Schienenmontage mit Verschraubung zwar preiswerter, tendenziell aber vandalismusanfälliger und reinigungsintensiver als die Fundamenteinbindung. Außerdem lässt sich der Abstand zwischen den einzelnen Bügeln nicht individuell anpassen. Die etwas aufwändigere Fundamenteinbindung lohnt sich besonders bei einer ohnehin vorgesehen Baumaßnahme.

 

Wieviel Platz braucht ein Rad?



Foto: VCD/K. Kock

„Normale“ Räder haben eine Breite von ca. 70 cm, eine Länge bis ca. 2 m und sind etwa 1 m hoch. Heute sind aber viele Räder durch Körbe, Spiegel, Kindersitze oder (Kinder)anhänger breiter. Zusätzlicher Platz wird für Zuwegung und Bewegungsraum benötigt: Kein Radfahrer möchte sich an Fahrradketten die Kleidung verschmieren.

 

 



radmobil/K. Kock

Der Abstand zwischen den Anlehnbügeln sollte deshalb 120 cm betragen, mindestens jedoch 100 cm. Höhenversetzte Fahrradständer verhindern lediglich, dass sich die Lenker verhaken, den Bewegungsraum für den Radler vergrößern sie nicht. Ihr Abstand sollte mindestens 70 cm betragen. Werden die Räder von zwei Seiten eingestellt, so kann der Abstand geringer sein.

Wenn Fahrradständer zu dicht stehen, wird meist nur jeder zweite Platz genutzt. Anstelle der vermeintlichen Kosten- und Platzersparnis, die man pro Fahrradparkplatz durch geringe Abstände erreichen will, entstehen unnötige Mehrkosten und größerer Platzbedarf.

 

Erreichbarkeit der Abstellanlage

Radfahrer wollen möglichst nah ans Ziel heran fahren. Die Fahrradabstellplätze sollten daher unmittelbar bei den Eingängen zu den jeweiligen Arbeitsplätzen liegen, da sie sonst nicht angenommen werden.

Grundsätzlich sollten die Abstellanlagen ebenerdig zu erreichen sein. Müssen die Räder durch einen Gang oder durch Türen geschoben werden, so sollten 105 cm Breite nicht unterschritten werden. Treppen sind nur dann zumutbar, wenn sie nicht zu steil sind oder über eine breite Schieberampe verfügen.

 

 

Kein Platz auf dem Betriebsgelände? In Kiel kein Problem!



Foto: radmobil/K. Kock

In Kiel dürfen auch Firmen, Verwaltungen und Privatleute mit einer Sondernutzungsgenehmigung auf öffentlichem Grund Fahrradabstellanlagen errichten. Liegt keine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor, kann ein Bedarf begründet und nachgewiesen werden und besteht auf eigenem Grund kein Platz, so wird in der Regel eine Genehmigung erteilt. Nach Möglichkeit sollte ein Pkw-Stellplatz umgewidmet werden.

Informationen und das Faltblatt "Fahrradparken" erhalten Sie beim Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel, Herrn Uwe Redecker.



Foto: radmobil/K. Kock

Die Fahrradbügel - in Kiel muss es der Kieler Bügel sein - gehen immer in das Eigentum der Stadt Kiel über und bleiben allgemein zugänglich. Die Kosten für Material, Wartung und Montage übernimmt der Antragsteller. Bei Privatleuten übernimmt die Stadt die Kosten der Montage.

Über Regelungen in anderen Kommunen informieren Sie sich bitte bei den Radverkehrsbeauftragten oder bei den Bauämtern.

 

Download

Liste Radverkehrsbeauftragte (pdf, 22 kB)

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