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Fahrradhäuser in Hamburg


Zwischen Bäumen und parkenden Autos, in ihrer Bestimmung nicht immer für jedermann gleich erkennbar, stehen sie im Straßenbild – die Hamburger Fahrradhäuschen. Man findet sie vornehmlich in Altbauvierteln, meist sind sie zwölfeckig, die quasi runde Bauweise ergibt sich aus dem Konstruktionsprinzip: eine Drehvor-richtung in der Mitte, an der bis zu zwölf Räder Platz sparend eingehängt werden können. Die ersten Häuschen dieser Art wurden Mitte der Achtziger in Altona aufgestellt. Immer mehr Fahrräder waren vor allem in den Altbauten, wenn nicht auf den Balkonen, so doch Fluchtweg versperrend, in Treppenhäusern geparkt worden – der Feuerwehr ein Dorn im Auge. Da die Häuser aus jener Zeit selten über ausreichend Kellerkapazität verfügten, und das Abstellen der Räder im Freien vor der Tür aus Witterungs- und Diebstahlsgründen  auch nicht die beste Lösung war, entstand die Idee, die Räder in geschützten Häusern nahe der Wohnung unterzustellen. Diese Häuser wurden in der Regel von Mietergemeinschaften oder Vermietern angeschafft und auf Antrag bei der Behörde, auf öffentlichem Terrain meist irgendwo zwischen Gehsteig und Fahrbahn, aufgestellt.
Deshalb benötigt man eine Sondernutzungsgenehmigung, die erteilt wird, wenn fest steht, dass keine Verkehrsbehinderung oder gar Gefährdung entsteht. Ein Fahrradhaus kostet in der Normausführung ca. 4500 – 5300 Euro und wird von den Bezirken mit bis zu 2250 Euro bezuschusst. Allerdings gibt es diese Förderung nur, wenn keine Stellplätze am oder im Wohnhaus vorhanden sind. Relativ unkompliziert ist die Sache, wenn ein Hauseigentümer die Möglichkeit hat, ein Fahrradhaus auf seinem eigenen Grundstück zu errichten, dann braucht er nämlich keine Genehmigung. Auch hier gibt es Zuschüsse, unter der Voraussetzung, dass das Fahrradhaus ordentlich in Stand gehalten wird und mindestens zehn Jahre auch als solches benutzt wird. Drei Betreibermodelle gibt es:

Zwei Bescheinigungen braucht, wer ein Fahrradhaus aufstellen möchte; der erste Gang führt zum Bezirksamt, da gibt es die Sondernutzungsgenehmigung, die befristet erteilt und falls nicht widerrufen, automatisch verlängert wird. Für den zweiten Schein sind einige Kriterien zu erfüllen, z.B. müssen Bau- und Lageplan eingereicht werden, dazu gehören auch einige Fotos von der Aufstellfläche. Es findet dann eine Ortsbesichtigung mit verschiedenen Vertretern von Tiefbau- und Stadtplanungsabteilung statt, auch die Straßenverkehrsbehörde oder die Polizei ist mit von der Partie. Sind am Ende die verschiedenen Abteilungen ohne Einwände durchlaufen gibt es grünes Licht für das Fahrradhaus.
Ein Wort noch zu der Situation in den einzelnen Bezirken: Fahrradhäuser gibt es zur Zeit in vier Hamburger Bezirken – in Eimsbüttel, Nord, Altona und Mitte. Die meisten hat Eimsbüttel, der Bezirk Mitte fällt dagegen mit nur zehn Häusern kaum ins Gewicht. Hier war zu erfahren, dass die Bebauung in den Altbauvierteln – vor allem in St.-Georg so dicht sei, dass eine Aufstellung ausgeschlossen ist. So stehen die wenigen vorhandenen Häuser in St. Pauli.

Weitere Informationen zu Fahrradhäusern in Hamburg gibt es bei der Geschäftsstelle.
Musterbrief (PDF) für die Hausverwaltung/Vermieter bezügl. der Errichtung eines Fahrradhauses.
Adressen (PDF) von Herstellerfirmen

 

 

 

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