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Bahn und Rad

Wollen Sie an einem Zielort außerhalb großer Städte mobil sein, sollten Sie vielleicht ein Fahrrad mitnehmen.

Fahrrad-Mitnahme

Die Mitnahme ist i.d.R. außerhalb der Stoßzeiten erlaubt, auf jeden Fall also am Wochenende, und das nicht nur bei der Eisenbahn, sondern auch in vielen Straßenbahnen und Bussen. Eine Reihe von Unternehmen verzichtet ganz auf Sperrzeiten.

Probleme bei der Fahrt ergeben sich durch Bahnsteige, die nur über Treppen zugänglich sind, durch einzelne Züge ohne Fahrradmitnahme und dadurch, dass es keine Informationen gibt, an welchem Ende des Zuges ein Fahrradabteil ist. In der Regel befindet es sich im Steuerwagen, d.h. bei lokbespannten Zügen am entgegengesetzten Ende zur Lok, leider lässt sich aber vorher kaum sagen, ob die Lok vorne oder hinten ist.

Für ein Fahrrad bezahlen Sie im NRW-Tarif z. Zt. (2006) 3,50 Euro für einen ganzen Tag.

Übrigens: ein Rad muss fahrtüchtig sein, um bei der Bahn als Fahrrad zu gelten, d.h. zusammengeklappte bzw. demontierte Räder können als (kostenloses) Reisegepäck mitgenommen werden. Auch Tandems oder Liegeräder werden mitgenommen "wenn genügend Platz ist", (Kinder-)Anhänger können meist zusammengeklappt und als Gepäck verstaut werden.

Fahrrad mieten

Fahrräder in Bahnhofsnähe mieten können Sie u.a. bei den DB-Vermietstationen (Info s. unten) und bei den NRW-Radstationen (www.radstation.de)

Weitere Infos

Informationen zur Fahrradmitnahme und -vermietung bekommen Sie über die spezielle DB-Hotline 01805 151415 und die Broschüre bahn&bike (auch von www.bahn.de/bahnundbike herunterzuladen). In der Broschüre ist auch eine Liste aller DB-Fahrradvermietstationen zu finden.

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