Ministerpräsident Kurt Beck gegen Luftverkehrsteuer
VCD Rheinland-Pfalz verwundert über Querschüsse der Landesregierung
Berg/Oppenheim, 14. September 2010
Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf für eine neue Luftverkehrsteuer. Danach werden für alle Flüge, die nach dem 1. Januar 2011 von einem deutschen Flughafen abheben, je nach Strecke zwischen 8 und 45 Euro verlangt. Ausgenommen sind Umsteiger- und Frachtflüge.
Hintergrund für dieses Vorhaben ist der Versuch, Steuer gerechter aufzuteilen und auch eine ökologische Lenkungsfunktion einzufügen. Bisher werden für das Kerosin weder Mineralöl- noch Ökosteuer verlangt; für Flüge ins Ausland (also selbst innerhalb der EU) wird gar die Mehrwertsteuer erlassen - Privilegien der Extraklasse, die ausgerechnet dem umweltschädlichsten Verkehrsmittel zugestanden werden, aber dem eigentlich stark zu unterstützenden Verkehrsmittel "Bahn" vorbehalten werden.
Entsprechend klagte der damalige Deutsche-Bahn-Vorsitzende Mehdorn bereits gegen diese absurde Ungleichbehandlung, denn sie verursache wirtschaftliche Verzerrungen und verhindert, dass die ökonomisch beste Lösung wächst und gedeiht. Diese Klage wurde damals abgewiesen - mit der zweifelhaften Begründung, Bahn und Flug könne man nicht miteinander vergleichen.
Endlich zeigt die Bundesregierung jetzt den Mut, auch von den Fliegern einen Beitrag zu fordern, ähnlich wie bereits für Bahn, Bus und Pkw. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck überlegt aber, wie er diesen sicher überfälligen Schritt austricksen kann - mit einer Verfassungsklage.
Den rheinland-pfälzischen Landesverband des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) verwundert es deshalb sehr, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung derart quer schießt. Auch wenn das Land Rheinland-Pfalz Haupteigner des Billig-Flughafens Hahn ist, so sei es - so der VCD - nicht die Aufgabe der Landesregierung, sich wie eine Konzernleitung allein zur momentanen eigenen Gewinnmaximierung der Bundesregierung entgegenzustellen. Eine Landesregierung habe darüber zu stehen - für Gleichheit und Gerechtigkeit zu lenken und auch entsprechend gerechte und kluge Steuern zu verlangen.
Klaus Buggisch, Vorstandsmitglied des VCD Rheinland-Pfalz: "Für 10 Euro kommt man dann zweifellos nicht mehr nach Mallorca, gibt das Geld dafür aber mehr in der heimischen Touristikbranche aus, oder hinterlässt für derartige Jet-Set-Wünsche wenigstens einen kleinen Obolus der hiesigenGesellschaft, also dem Fiskus, in Form einer angemessenen Steuer.
"Als "besonders pikant" nennt Buggisch die Begründung der Landesregierung für ihre eventuelle Klage. Danach wird unter anderem der Sonderfall der Frachtflüge genommen und daraus eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlunggesehen. Dass aber ohne Luftverkehrsteuer eine viel grundlegendere Ungleichbehandlung vorhanden ist, nämlich zwischen Bahn und Flugzeug, wird unter den Tisch gekehrt.
Die andere juristische Idee der Ticketsteuer-Gegner sei - so Buggisch, VCD -, dass durch jene Steuer kürzere Flüge proportional höher besteuert werden als längere. Tatsächlich erkenne aber bereits ein Laie nach kurzer Überlegung, dass durch diese Steuer offenbar nicht allein die Flugstrecke, sondern auch Start und Landung als solche besteuert werden sollen. Buggisch nannte dies "eine juristische Verzweiflungstat, die sicher keine geniale Lösung des Problems herbeiführen würde".
Kontakt:
Klaus Buggisch, VCD Rheinland-Pfalz, Tel. (07273) 1564, info@
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