Zur Erinnerung und Lektüre
Das ÖPNV-Gesetz von 1995 - noch immer gibt es die beabsichtigte Novellierung nicht - schreibt Ziele vor, die bis heute nicht erreicht sind. Lesen Sie mal, was die Autoren bereits vor 15 Jahren vorschrieben. Komisch ist, dass in einem Gesetz viele "soll"-Regelungen enthalten sind, siehe unten. Das ist doch ein Wunschzettel und kein Gesetz! Erstaunlich, wie wenig doch erreicht wurde.
Der Aufgabenträger "Zweckerband Personennahverkehr Saarland (ZPS)" bestellt die Nahverkehrsleistungen im Saarland. Er ist aber nicht bekannt, hat keinen eigenen Webauftritt und was er so macht, bleibt verborgen. Wir haben einen "Gesamtbericht 2011 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zuständigkeitsbereich" gefunden.
Anlage
Auszug aus dem saarländischen ÖPNV-Gesetz von 1995.
§ 2 Ziele
(1) Die Sicherung eines ausreichenden Angebots im Öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Öffentliche Personennahverkehr soll in einen Umweltverbund integriert werden und der Verkehrssicherheit, der umweltverträglichen Siedlungs- und Raumentwicklung sowie der Herstellung und Sicherung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen dienen. Er soll vor allem in Verdichtungsräumen als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung stehen.
(2) Bei der Landes- und Bauleitplanung sowie bei Verfahren der Raumordnung ist darauf hinzuwirken, daß eine günstige Zuordnung von Wohngebieten zu Arbeitsplätzen, Versorgungs- und Dienstleistungszentren, öffentlichen und privaten, sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie Erholungsgebieten so erfolgt, daß die Anbindung durch umweltverträgliche Verkehrsmittel auf möglichst kurzen Wegen erreicht werden kann. Sichere und leichte Übergänge vom Individualverkehr auf den Öffentlichen Personennahverkehr sind anzustreben.
(3) Der öffentliche Personennahverkehr soll so gestaltet werden, daß er möglichst wirksam zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beiträgt.
(4) Die Bedienung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll so erfolgen, daß die wirtschaftlich günstigsten Lösungen gewählt werden. Umfang und Qualität der Bedienung sollen unter Abwägung mit gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt werden.
(5) Die Zusammenarbeit der Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, durch ein koordiniertes Leistungsangebot im Rahmen eines Verkehrsverbundes, insbesondere durch möglichst einheitliche, benutzerfreundliche Tarife und aufeinander abgestimmte, verständliche Fahrpläne die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern. Nah- und Fernverkehr sind miteinander zu koordinieren.
(6) Der Öffentliche Personennahverkehr mit Frankreich und Luxemburg soll im Sinne des Absatzes 5 weiterentwickelt werden.
(7) Unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und der Wirtschaftlichkeit ist allen Verkehrsunternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs bei der Durchführung von gemeinwirtschaftlichem Verkehr im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 (Abl. EG Nr. L 156 S. 1) zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1893/91 des Rates vom 20. Juni 1991 (ABl. EG Nr. L 169 S. 1) die Möglichkeit einzuräumen, zu vergleichbaren Bedingungen an der Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs beteiligt zu werden. Das Ministerium für Umwelt, Energie & Verkehr wird ermächtigt, die Einzelheiten durch Verordnung näher zu regeln. Die Aufgabenträger sind vorher anzuhören.
§ 3 Vorrang des Öffentlichen Personennahverkehrs
Dem Öffentlichen Personennahverkehr soll im Sinne der Zielsetzungen nach § 2 bei der Entwicklung und Umsetzung von Verkehrskonzepten Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden.
§ 4 Anforderungen an den Öffentlichen Personennahverkehr
(1) Die Verkehrsnetze sind so zu gestalten, daß sie der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Verkehrsträger Rechnung tragen. Parallelverkehr soll weitestgehend vermieden werden.
(2) Den Erfordernissen der Verdichtungsräume und der ländlichen Räume soll mit abgestuften Bedienungskonzepten (wie z.B. koordinierten Bus/Schienenkonzepten bzw. Sammeltaxen) Rechnung getragen werden.
(3) Der Öffentliche Personennahverkehr soll zu einem Gesamtbedienungsangebot im Rahmen eines Verkehrsverbundes mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen und Tarifen weiterentwickelt werden.
(4) Sonderformen des Linienverkehrs sollen grundsätzlich in den Öffentlichen Personennahverkehr überführt werden. Der freigestellte Schülerverkehr soll in den öffentlichen Linienverkehr nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes integriert werden, es sei denn, daß die Beförderung mit Schulbussen wirtschaftlicher oder sachgerechter ist. Dies gilt sinngemäß auch für die Beförderung von Berufstätigen.
(5) Den Belangen von Frauen ist bei der Planung und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.
(6) Die baulichen Anlagen, Fahrzeuge und sonstige Angebote des Öffentlichen Personennahverkehrs sind im Rahmen der Wirtschaftlichkeit
- möglichst benutzerfreundlich zu gestalten, wobei die Belange Behinderter, älterer Menschen und von Eltern mit Kindern
- und die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen sind.
VCD Saarland legt fundierte Verbesserungsvorschläge zum Personennahverkehr vor
Mobilität ist ein wichtiges Bedürfnis der Menschen. Nur nachhaltige Mobilität hat Zukunft. Wichtiges Element im Saarland ist deshalb ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).
Der VCD Landesverband Saarland hat sich mit der aktuellen Verkehrspolitik, dem Verkehrsverbund saarVV als auch mit dem gegenwärtigen Angebot des ÖPNV im Saarland intensiv auseinandergesetzt und ein Positionspapier zum Thema verfasst.
In seinem aktuellen "VCD-Positionspapier zur Verbesserung des saarländischen Personennahverkehrs" vom Januar 2011 zeigt der VCD Saarland auf, wie der Verkehrsverbund saarVV und der saarländische ÖPNV sich kundengerecht und strukturell verbessern muss. Ziel des Positionspapiers ist die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV, um mehr und zufriedenere Fahrgäste zu gewinnen.
Das VCD-Papier wurde den Entscheidern im saarländischen ÖPNV als auch den Landespolitikern zugesandt mit der Bitte, die Vorschläge und Forderungen des VCD zu berücksichtigen bzw. umzusetzen.
Über Ihre Rückmeldung freuen wir uns.
JAMAIKA enthielt Wege für ein modernes Saarland
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Ziele des VCD fanden sich im JAMAIKA-Koalitionsvertrag der saarländischen Landesregierung. Hier liegt der Koalitionsvertrag zum Download bereit.
Ab Seite 52 ist das Thema "Verkehr" behandelt, hier als Wordtext.
Positionspapier des VCD Landesverband Saarland zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Saarland
Mobilität ist auch in Zukunft ein wichtiges Bedürfnis der Menschen. Doch die individuelle Mobilität mittels Auto stößt an ihre Grenzen. Der Ausstoß des Treib-hausgases CO2 muss wegen des Klimas drastisch reduziert werden, der fossile Rohstoff Öl geht zur Neige. Weitere Nachteile sind u. a. Verkehrslärm und Flächenverbrauch. Der VCD Saarland ist daher der Ansicht, dass nur eine nachhaltige Mobilität Zukunft hat.
Ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Saarland ist ohne Alternative.
Der VCD-Landesverband hat sich sowohl mit der aktuellen Verkehrspolitik, dem Verkehrsverbund saarVV als auch mit dem gegenwärtigen Angebot des ÖPNV im Saarland intensiv auseinandergesetzt. Unser Ziel ist die Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV. Dazu haben wir die nachfolgenden Vorschläge und Forderungen formuliert, die wir zur Umsetzung in die notwendige Diskussion einbringen.
Saarbrücken, im Dezember 2010
>>>hier der Download des Positionspapiers pdf
Teil 1: Grundlagen öffentlicher Personennahverkehr
1.1 Grundsätze und Qualitätsziele einführen
Das Mobilitätsbedürfnis des Fahrgastes steht im Mittelpunkt aller Überlegungen.
. Eine öffentliche Förderung darf nicht ohne zusätzlichen Nutzen für den Fahrgast oder ohne Verbesserung der Umweltbedingungen oder des Ressourcenverbrauchs gewährt werden.
. Jede Förderung soll primär dem Fahrgast zugute kommen und nicht den Betrieben.
. Es ist immer eine Kosten-Nutzen-Betrachtung vorzulegen.
. Der ÖPNV soll anhand von Qualitätsindikatoren bewertet werden (Audits).
1.2 Überprüfung der Aufgaben und Effizienz im saarländischen ÖPNV
Im saarländischen ÖPNV sind die Aufgaben der verschiedenen Akteure nicht klar abgegrenzt. Es kommt zu Doppel-Strukturen.
Der VCD Saarland empfiehlt, die Zuständigkeiten von Land, Aufgabenträgern, ZPS (Zweck-verband Personenverkehr), VGS (Verkehrsmanagementgesellschaft Saar), Verkehrsverbund saarVV und Verkehrsunternehmen hinsichtlich Werbung (Marketing), Telefonauskunft, Fahrgastinformation, Vertrieb, Kundenzentren, Anschlusssicherung, Nahverkehrsplanung, Ausschreibungen, Vergabe von Linien usw. zu überprüfen.
Ziel muss eine effizientere und transparentere Organisation im ÖPNV sein.
1.3 Nahverkehrspläne
Die Landkreise erhalten nach dem saarländischen ÖPNV-Gesetz Gelder, um Nahverkehrspläne aufzustellen. Da nur ein Teil der Aufgabenträger diese Gelder zweckgerecht in den ÖPNV investiert und die VGS den Aufgabenträgern anbietet, Nahverkehrsplänen kostenlos zu erstellen, muss die Finanzierung der Aufgabenträger entfallen. Die eingesparten Gelder stehen dann für zusätzliche Angebote (z.B. Nachtverkehr, Lokalverkehr) und für erweiterte R-Linien zur Verfügung.
1.4 Verkehrsentwicklungsplanung
Der VCD Saarland empfiehlt, folgende Planungs-Hierarchie zu verwirklichen:
· Zunächst bedarf es eines neuen Verkehrsentwicklungsplans für das Saarland (der aktuelle Plan stammt von 1995 und ist von der tatsächlichen Entwicklung vollständig überholt worden). Er dokumentiert alle Verkehrsträger, darunter das Schienenangebot als Rückgrat des ÖPNV. Eine Vernetzung mit dem neuen „Masterplan Mobilität“, wie von der Landesregierung in Auftrag gegeben, ist unbedingt notwendig.
· Darauf aufbauend entsteht der (Bus-)Verkehrsentwicklungsplan (VEP) des Zweckverbandes Personenverkehr (ZPS).
· Von ihm werden die Verkehrsentwicklungspläne der kommunalen Aufgabenträger abgeleitet.
Dabei soll eine solide Planung von Linien, Bedienungsstandards und Anschlüssen (Prinzip integrierter Taktfahrplan ITF) umgesetzt werden. Bisher im Saarland kaum vertretene Produkte wie Schnellbus-, Expressbus- und Direktbuslinien bzw. auch Express-Saarbahnen sollten verstärkt auf Realisierung geprüft werden.
Grenzüberschreitende Planungen mit Rheinland-Pfalz, Luxemburg und Lothringen sind verstärkt voranzutreiben und neue Konzepte wie z.B. Qintracity mit zu berücksichtigen.
Ein Taktverkehr mit gleichen, leicht zu merkenden Abfahrtsminuten und entsprechenden Anschlussbeziehungen muss als Leitprinzip für den öffentlichen Verkehr endlich auch im Saarland konsequent umgesetzt werden.
1.5 Prinzipien für die finanzielle Förderung beim Kauf von Bussen
Die derzeitige Praxis der Förderung bei der Busbeschaffung kann aller Voraussicht nach mit Blick auf die Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Verkehr nicht bestehen bleiben. Die Förderung beim Fahrzeugkauf ist jedoch ein wesentliches Instrument, um die Qualität im ÖV zu beeinflussen. Die Fördergelder sollten zukünftig über die Aufgabenträger als Investitionszuschuss bei der Vergabe von Linien erfolgen und an die Realisierung von Qualitätsstandards geknüpft werden, wie z.B. Klimaanlage, Dachkanalheizung, keine Werbung an Fenstern, Eigenwerbung, einheitliches auffälliges Farbkonzept für alle Busse im Saarland, Niederflur-Einstiege, einheitliches Fahrgastinformationssystem in den Bussen.
1.6 Haltestellen- und Bahnhofskonzept
Der Zustand an vielen saarländischen Bahnhöfen und Haltestellen bezüglich Aufenthaltsqualität, Fahrgastinformation und Verknüpfungsmöglichkeiten entspricht nicht dem Niveau anderer Verdichtungsräume in Deutschland.
Es bedarf eines Haltestellen- und Bahnhofskonzeptes, um diesen Missstand zu verbessern. Das Konzept sollte abgestuft nach der verkehrlichen Bedeutung der Haltestelle, Standards für Ausbau, Ausstattung, Mobiliar, Fahrgastinformation, Schilder, Maste, Stelen, Aushangkästen, Ver-knüpfungen Bahn – Bus – Pkw – Rad enthalten.
1.7 Halt außerhalb von Haltestellen
Für Lokalbusse ist dort, wo es sinnvoll ist, die Möglichkeit und rechtliche Absicherung des Haltes auf Kundenwunsch außerhalb von Haltestellen zuzulassen. Solche Linien sind entsprechend zu kennzeichnen.
1.8 Einführung eines zielgruppenorientierten Marketings
Als Marketing ist nicht nur Werbung, sondern die Entwicklung eines neuen Produktes zu verstehen.
Betriebliches Mobilitätsmanagement für Unternehmen, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen sollte gefördert werden. Die Förderung sollte die Planungen von Rad- und ÖPNV-Konzepten, Werbung sowie eine Anschubfinanzierung von neuen ÖPNV Angeboten umfassen.
1.9 Job-Ticket
Der VCD Saarland fordert, die steuerliche Benachteiligung von Job-Ticket-Inhabern gegenüber Pkw-Fahrern zu beseitigen. Zur Zeit gilt der groteske Sachverhalt:
· Kauft ein Arbeitgeber ein Grundstück und baut darauf einen Parkplatz, den er seinen Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung stellt, müssen diese Arbeitnehmer diese Leistung nicht als geldwerten Vorteil versteuern. Der Arbeitgeber kann den Parkplatz sogar als Betriebsausgabe deklarieren.
· Ein Kostenzuschuss des Arbeitgebers zum ÖPNV bzw. Job-Ticket muss dagegen vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Die saarländische Landesregierung sollte deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative einbringen. Ziel ist dabei die Steuergerechtigkeit.
1.10 Abbau von Verkehrsspitzen im ÖPNV
Verkehrsspitzen zu vermeiden erlaubt, die Wirtschaftlichkeit von Verkehrsunternehmen erheblich zu verbessern. Eine interessante Möglichkeit hierzu ist, die Unterrichtszeiten von Bildungseinrichtungen zu staffeln. Momentan können die Schulen im Saarland selbstständig über die Unterrichtszeiten bestimmen. In Rheinland-Pfalz können Schulen nur in Abstimmung mit den betreffenden Verkehrsunternehmen Unterrichtszeiten verändern. Das saarländische Schulgesetz sollte dahingehend verändert werden, dass Schulträger und Aufgabenträger in Zusammenarbeit mit den Schulen und Verkehrsunternehmen ein Konzept zur Entzerrung der Unterrichtszeiten erstellen müssen. Noch vorhanden Schulbusse und „geheime Linienbusse“ im Schülerverkehr sollten als ÖPNV für jedermann verkehren, um zusätzliche Angebote ohne zusätzliche Kosten zu schaffen.
1.11 Steigerung der Effizienz durch Wettbewerb
Die Effizienz der Verkehrsunternehmen im Saarland ist sehr unterschiedlich. Die Möglichkeit, dank Wettbewerb die Qualität zu verbessern und die Angebotsdichte zu erhöhen, sollte geprüft werden. Der VCD tritt hierbei für eine transparente und demokratische Abstimmung aller Inhalte von Angeboten im ÖPNV ein.
1.12 Standorte neuer Infrastruktur und Gewerbegebiete
Im Saarland sind auffallend viele öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser auf Hügeln fernab der ÖPNV-Achsen zu finden (z.B. Klinikum Saarbrücken, Klinik Püttlingen, Bosenbergklinik St. Wendel, Bliestalklinik Blieskastel, Kurzentrum Weiskirchen, Illingen Schulzentrum).
Bei neuen, öffentlichen Einrichtung ist darauf zu achten dass sie an starken ÖPNV-Achsen geplant werden (z.B. neue Veranstaltungshalle in Saarbrücken). Ähnliches gilt für Einkaufszentren und Gewerbegebiete.
1.13 Parkplatzzwang abschaffen
Die Parkplatzgarantie an verkehrlichen Zielen beeinflusst die Verkehrsmittelwahl erheblich zu Gunsten des Pkw. Die „LBO § 47 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder“ sollte geändert werden, so dass an baulichen Einrichtungen, außer bei großen Wohneinheiten, keine Vorgaben über die Einrichtung von Stellplätzen gemacht werden.
Teil 2: Verkehrsverbund saarVV
2.1 Preisentwicklung
Das Tarifangebot ist ein wesentliches Kriterium bei der Verkehrsmittelwahl. Als zu teuer empfundene Fahrpreise schrecken potenzielle Fahrgäste vom ÖPNV ab. Der saarVV hat zwischen 2005 und 2010 die Fahrpreise um ca. 30% erhöht. Die Fahrpreiserhöhungen betragen somit das drei- bis vierfache der Steigerung der Verbraucherpreise. Bei der Erhöhung der Fahrpreise wurden die kurzen Strecken, die im Verhältnis zur Wegelänge besonders teuer sind, besonders stark erhöht. Der VCD Saarland empfiehlt, Preissteigerungen nur noch auf dem Niveau der Steigerung der Lebenshaltungskosten und Fahrpreiserhöhungen nur in oberen Preisstufen durchzuführen.
2.2 Fahrkartensortiment
Das Fahrkartensortiment im saarVV wurde seit Verbundstart erweitert und bietet eine Grundausstattung an Fahrkarten. Um den Fahrgästen im Saarland ein vollständiges Fahrkartenangebot bieten zu können, sind nach Einschätzung des VCD Saarland folgende Ergänzungen erforderlich:
· Eine Kurzstreckenkarte, bis zu fünf Bushaltestellen oder einer Bahnhaltestelle (auch wabenübergreifend)
· Eine Veranstaltungskarte, als Gruppenkarte für bis zu fünf Personen für Hin- und Rückfahrt zu bestimmten Veranstaltungen
· Ein Freizeitticket nach dem Vorbild des Saarpfalzkreis, als Gruppentageskarte für bis zu fünf Personen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
· Seniorentickets in den unteren Preisstufen
· Fahrkartenkauf auf Vorrat vor Fahrtantritt an Automaten
2.3 saarVV Card
Der VCD Saarland begrüßt die Einführung einer Rabattkarte als Ersatz für Mehrfahrtenkarten und Streifenkarten für Gelegenheitskunden ausdrücklich. Die saarVV Card als Rabattkarte bietet dem Gelegenheitskunden ein höheres Maß an Flexibilität bei sehr einfacher Handhabung.
Die gute Idee der saarVV Card wurde aber in den vergangenen drei Jahren unzureichend umgesetzt:
· Preissteigerung der Basiskarte von 30 % in vier Jahren
· Keine einheitliche Rabattierung, Bahn Card ist günstiger
· Gerade in den niedrigen Preisstufen sehr geringer Rabatt
· Keine Plastikkarte mehr, sondern nur eine Papierkarte
· Keine wirkungsvolle kontinuierliche Vermarktung
Der VCD Saarland empfiehlt, die saarVV Card als das Standardangebot für Gelegenheitskunden auszubauen und zu vermarkten:
· Basiskarte für ein Jahr zum Preis von 20 €
· Nur noch eine Plastikkarte
· Einheitlicher Rabatt von 25 % auf den Einzelfahrschein
· Kontinuierliche Vermarktung bei vorhanden und potenziellen Kunden
· Samstags, Sonn- und Feiertags Mitnahme von einer Person mit Rabatt
· Generierung von Zusatznutzen, z.B. bei Mietfahrrädern oder Teil-Auto (Car-Sharing)
2.4 Wabenplan
Die durchschnittliche Wabengröße im Saarland beträgt 20,4 km2. Damit hat der saarVV, verglichen mit anderen Verbünden ähnlicher Struktur, eine der kleinsten Wabengrößen. Die Wabengrößen im Saarland unterscheiden sich erheblich. Die kleinteilige Wabenstruktur verteuert nicht nur eine Fahrt, sondern führt auch zu Problemen bei Zeitkarten, wenn eine Strecke zu unterschiedlichen Zeiten über ganz unterschiedliche Wege zurückgelegt wird. Der VCD empfiehlt, eine Über-arbeitung des Wabenplans unter Berücksichtigung von Gemeindegrenzen, mit dem Ziel Wabengrößen von 40–60 km2 einzurichten. Die Möglichkeit, Haltestellen oder Haltestellenbereiche auf Wabengrenzen zu legen, sollte geprüft werden.
2.5. Übergangstarife
Zurzeit besteht nur ein Übergangstarif aus den Landkreisen WND, NK und HOM in den westlichen Teil des VRN (Rhein-Neckar). Der VCD Saarland schlägt vor, Übergangstarife auf das gesamte Saarland auszuweiten sowie Übergangstarifen zum VRT (Trier), nach Luxemburg und nach Lothringen einzuführen.
2.6 Kundeninformation
Im Bereich der Fahrgastinformation sieht der VCD Saarland erheblichen Nachholbedarf beim saarVV und bei anderen beteiligten Akteuren im saarländischen ÖPNV. Der VCD Saar fordert den raschen Aufbau einer umfassenden, verbund-einheitlichen Fahrgastinformation über alle Stationen der Reise: Verkehrsmittelwahl – vor Antritt der Fahrt – Weg zur Haltestelle – Starthaltestelle – im Fahrzeug – Umsteigehaltestelle – Zielhaltestelle – Weg zum Ziel.
Hierzu gehören:
· Verbundfahrpläne für jeden Landkreis im Verbund-Design
· Tarif- und Angebotsinformationen an Bahnhöfen und Haltestellen
· Tarif- und Angebotsinformationen in Bussen und Bahnen
· Linienpläne und Haltestellenumgebungspläne
· Bezeichnung von Bussteigen an Haltestellen, ähnlich der von Gleisen an Bahnhöfen
· Übergang der Kundenzentren der einzelnen Unternehmen in saarVV-Kundenzentren
· Aufbau eines Kundenbetreuungskonzeptes mit flächendeckender Verteilung von Kundenzentren mit und ohne DB-Agentur, Vorverkaufsstellen und Informationspunkten
· Informationen über Umleitungen, Fahrplanänderungen auf der Internetseite des saarVV und verstärkte Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten (z.B. SMS oder Mail-Info an angemeldete Kunden über Änderungen und Störungen)
· An allen größeren ÖPNV-Verknüpfungspunkten gut erkennbare dynamische Fahrgast-Informationssysteme
2.7 Kundeneinbindung in die Entwicklung des ÖPNV
Durch geeignete Maßnahmen und Kommunikation ist sicher zu stellen, dass der Bedarf der ÖPNV Kunden bei Planungen und Entwicklungen angemessene Berücksichtigung findet. Hierzu zählt auch die Einbindung der Fahrgastbeiräte, sowie von Initiativen und Verbänden wie des VCD.
2.8 Schlichtungsstelle
Eine neutrale Schlichtungsstelle für Streitfälle zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen ist im Saarland einzurichten.
2.9 Mobilitätsgarantie
Gemäß der Praxis in anderen Verkehrsverbünden tritt der VCD Saarland für eine Mobilitätsgarantie für die Fahrgäste ein. Bei Ausfall oder erheblicher Verspätung von Bussen und Bahnen haben Fahrgäste das Anrecht, ersatzweise z.B. Taxikosten bis zu einer bestimmten Höhe geltend zu machen.
Fünf Jahre Verkehrsverbund im Saarland
Der Saarländische Verkehrsverbund (saarVV) feierte im August 2010 sein fünfjähriges Bestehen. Am 1. August 2005 war der saarVV mit einem einheitlichen Tarifsystem für die Nutzung von Bus und Bahn im Saarland gestartet als einer der letzten Verbünde in der Bundesrepublik. Die alte Forderung des VCD Saarland nach einer einheitlichen Fahrkarte ging endlich in Erfüllung.
Zum dem kleinen Jubiläum veranstaltete der saarVV am 19. August 2010 im Saarbrücker Schloss ein Event für geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, den Arbeitnehmerverbänden und den Verkehrsunternehmen. Höhepunkte der Veranstaltung waren die Grußworte des Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller, ein Rückblick über „Fünf Jahre saarVV“ von Norbert Reuter (Geschäftsführer der SNS GmbH und der Stadtbahn Saar GmbH), ein Vortrag von Prof. Dr. phil. Andreas Knie (Technische Universität Berlin, Innoz GmbH) zum Thema "Vision 2020 – Der ÖPNV im Saarland" und eine anschließende interessante Podiumsdiskussion zum Thema “ÖPNV im Saarland” u.a. mit: Dieter Grünewald (Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes, Prof. Dr. Andreas Knie (TU Berlin), Uwe Loeschmann (Geschäftsführer der SNS GmbH und der Saar-Pfalz-Bus GmbH), Karl Heinz Janson (Vorsitzender des Verkehrsclub Deutschland e. V. Landesverband Saarland).
Karl Heinz Janson vom VCD beleuchtete in dieser Runde den saarVV aus Sicht der Kunden (!). Er forderte, endlich die wabenübergreifende Kurzstreckenkarte einzuführen, Eventfahrkarten zu Großveranstaltungen zu schaffen und mit den Kommunen über preisgünstige Gemeinde- und Stadtickets nachzudenken.
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