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Grünpfeil verunsichert, behindert und gefährdet viele Verkehrsteilnehmer – Verkehrssicherheit leidet!

Leserbrief zum Bericht „Ampeln, Grünpfeile und Falschparker“ in der Ausgabe vom 02.12.09 :

Vor dem Rechtsabbiegen bei Rotlicht an einer Ampel mit Grünpfeil ist unbedingt vor Fußgängerfurten und querenden Radwegen oder, falls solche nicht vorhanden sind, an der Sichtlinie, an der der freigegebene Querverkehr zu übersehen ist, anzuhalten. Diese Verpflichtung ist nach allen Erfahrungen in der Verkehrspraxis vielen Kraftfahrern entweder nicht bekannt und bewusst oder einfach egal: Nur ein geringer Anteil an Grünpfeil-Rechtsabbiegern hält vor dem Abbiegen wirklich an und nimmt die im Gesetz weiter geforderte „besondere Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer“. Denn andere Verkehrsteilnehmer dürfen in keinem Fall behindert oder sogar geschädigt werden, was aber an Einmündungen mit Grünpfeil an der Tagesordnung ist. Und zwar in einem unvergleichlich höheren Mass als „normale Rotlichtverstösse“, weshalb der Verweis eines Ordnungsausschuss-Mitglieds darauf, dass ja auch nicht alle eine rote Ampel beachten, völlig daneben liegt.

Eine Einmündung mit dem Grünen Pfeil stellt eine höhere Beeinträchtigung für viele unmotorisierte aber auch für einen Teil der  motorisierten Verkehrsteilnehmer dar als eine Einmündung ohne Grünen Pfeil. Die Vorteile für etliche davon profitierende Rechtsabbieger und für einen „schnelleren Verkehrsfluss“, der unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit nicht gerade ein Hauptziel sein kann, überwiegen diese nachteiligen Beeinträchtigungen in keiner Weise und wiegen sie auch nicht auf. Daher sind weitere Grün-Pfeilregelungen abzulehnen und sollten auch die bisherigen Grünpfeil-Regelungen aufgehoben werden. Und wenn nach der nun beschlossenen Probephase für den Grünpfeil an der Friedhof-/Äusseren Passauer Strasse sich keine Unfälle ereignen sollten, was ja jedenfalls zu hoffen ist: die Beeinträchtigung insbesondere für Fussgänger, Rollstuhlfahrer und Radler im Querverkehr ergibt sich allein schon durch deren Verunsicherung, warum denn auf ihrer Furt eine Motorhaube eines einbiegenden oder ausnahmsweise sogar anhaltenden Autos auftaucht, obwohl sie doch „grün“ haben. Sie sehen aus ihrer Fahrtrichtung ja nicht einmal, dass aus der Einmündung heraus eine Grünpfeil-Regelung existiert. Querende Kraftfahrzeugführer werden vielleicht nicht so stark verunsichert, weil die Rechtsabbieger, die immerhin anhalten, dies oft noch vor der KfZ-Fahrbahn, aber eben nicht vor der Fussgänger- und Radler-Furt machen, sondern auf dieser. Nach der Verunsicherung kommt die Behinderung und – noch schlimmer – Gefährdung von Fussgängern, Rollstuhlfahrern und Radlern im Querverkehr, die nicht amts- und aktenkundig und damit in keiner Statistik erfasst wird, aber trotzdem im vorherrschenden Masse unzumutbar ist. Sie läuft zudem jeder eigentlich notwendigen Förderung der umweltverträglichen Verkehrsarten Zu-Fuss-Gehen oder Radfahren sowie der Barrierefreiheit für Mobilitätsbehinderte entgegen. Deren Beeinträchtigung, Verunsicherung, Behinderung und Gefährdung stellt zweifelsohne sogar eine neue Barriere, ein Nutzungshemmnis für sie dar. Selbst wenn also hoffentlich nicht steigende Unfallzahlen registriert werden, führt die Grünpfeil-Regelung zu nicht hinnehmbaren Benachteiligungen der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer und zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Es ist bedauerlich, dass im Ordnungsausschuss nur die Stadträte Karl Dengler (ÖDP) mit nicht zu widerlegenden Argumenten und Michele Gianfranceso durch Abstimmung gegen den Grünen Pfeil die Verkehrssicherheit über den schnelleren Verkehrsfluss gestellt haben. Bitte an die restlichen Ordnungsausschuss-Mitglieder: diese Fehlgewichtung spätestens nach Ablauf der Probephase korrigieren. Für das gesamte Stadtgebiet.

Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Kreisgruppe Straubing-Bogen

Johann Meindorfer

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