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Bayerisches Justizministerium antwortet dem VCD wegen Gerichtsstandort Straubing

Bundesrat gegen Zentralisierung der Insolvenzgerichte an Landgerichts-Standorten – Wäre gut für Straubing - VCD: Stärkung Straubings als Justiz-/Gerichtsstandort Landesplanerisch und regionalpolitisch geboten

Nachdem Straubing im Gegensatz zu allen anderen kreisfreien Städten und auch einigen Grossen Kreisstädten wie Deggendorf als einzige kreisfreien Stadt in Niederbayern und der Oberpfalz als einziges Gericht über ein Amtsgericht verfügt und daher die weitesten Wege für die Prozessbeteiligten aus dem hiesigen Raum anfallen, sollte im Zuge der anstehenden Reform der Insolvenzgerichte Straubing als Gerichtsstandort gestärkt und keinesfalls gestrichen werden. Dies hatte der Verkehrsclub Deutschland (VCD) in einem Schreiben an das Bayerische Justizministerium angemahnt und damit den Wunsch nach einer landesplanerisch und regionalpolitisch gebotenen Stärkung Straubings als Justiz-/Gerichtsstandort verbunden. Es sei auf jeden Fall einer weiteren Abwertung des hiesigen Gerichtsstandortes entgegenzutreten. Das Bayerische Justizministerium antwortete nun, dass gegen den Gesetzentwurf des Bundes, dass Insolvenzverfahren nur noch an den Amtsgerichten stattfinden solle, die am Sitz eines Landgerichtes angesiedelt sind, inzwischen der Bundesrat mehrheitlich intervenieren werde. Der VCD brachte aber auch in Erinnerung, dass eine infrastrukturelle Stärkung Straubings als Gerichtsstandort auch aus Gründen einer gleichwertigen Landesentwicklung in allen Landesteilen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms geboten sei. Daher sei es nur recht und billig, ja geradezu zwingend erforderlich, die Stadt Straubing auch als Gerichtsstandort aufzuwerten und nicht nur als Standort von Hochrisikoeinrichtungen mit Konzentration der gefährlichsten Straftäter Bayerns in JVA und Forensischer Klinik sowie in den dort vorgesehenen Einrichtungen zur Sicherungsverwahrung zu berücksichtigen. „Die landesplanerisch und regionalpolitisch gebotene Erfordernis der Stärkung Straubings als Justiz-/Gerichtsstandort muss auch mit einer ausgewogenen Struktur der anzusiedelnden bzw. beizubehaltenden Justizdienststellen bzw. –Einrichtungen einhergehen, zu der auch ein angemessener Beitrag von Rechtspflege und Rechtsprechung gehören muss, auch in Sinne einer wohlverstandenen Kompensation der Belastungen durch die hochkonzentrierte Unterbringung hochgefährlicher Straftäter“, so VCD- Sprecher Johann Meindorfer, der diese Argumente auch als Vorlage für die örtlichen Mandatsträger sieht, für eine Stärkung Straubings als Standort der Rechtspflege einzusetzen. 

Mit freundlichen Grüssen

Johann Meindorfer

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