Radeln zur Arbeit erspart Autofahrt (auch) zum Fitness-Center – Neue Rechte für Radler in der StVO
VCD bietet Fahrradwimpel für Kinderräder und Infopaket „Radverkehr – aber sicher“ an
Die Fahrradzeit ist zwar das ganze Jahr, so der Verkehrsclub Deutschland e.V (VCD). Aber nach dem Winter sind wieder deutlich mehr Radler unterweg, denn wer sich für den Weg zur Arbeit zur Schule oder zum Einkaufen aufs Rad setzt, bringt seinen Kreislauf in Schwung, baut Stress ab und braucht kein Fitnessstudio. Neue Rechte für Radler gibt es durch Änderungen in der Strassenverkehrsordnung (StVO), so der VCD: Wird der Radverkehr an einer Kreuzung auf der Fahrbahn geführt, müssen sich Radfahrer nicht mehr nach den Fussgänger-Ampelsignalen richten, sondern können legal bei „Grün“ der allgemeinen Fahrbahnampel die Kreuzung queren. Sind Radler auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, haben vorhandene Fahrradampeln für sie aber weiterhin Geltung. Bei den Radverkehrsanlagen haben Bordstein-Radwege keine Priorität mehr vor Fahrradstreifen auf Fahrbahnniveau. Damit hat der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung getragen, dass auf dem Radfahrstreifen für die Autofahrer oft besser sichtbar und daher an Einmündungen weniger gefährdet sind. Ausserdem können für den Radverkehr durchlässige Sackgassen nun ohne Zusatzschild „Radfahrer frei“ einfach mit einem Piktogrammaufkleber auf dem Schild „Sackgasse“ gekennzeichnet werden.
Kinder, die die schulische Fahrradausbildung noch nicht haben, sollten den Schulweg mit dem Rad –selbstverständlich mit Helm - in Begleitung zurückzulegen oder aber zu Fuß oder mit dem Bus. Dadurch können Kinder sicheres Verhalten im Straßenverkehr lernen und es erhöht sich durch weniger Autoverkehr vor den Schulen die Sicherheit für alle. So tragen die Kinder nicht nur aktiv dazu bei, Lärm, Schadstoffe und Treibhausgase zu vermeiden, sondern verbessern durch mehr Bewegung auch nachweislich ihre Gesundheit und verbessern ihre Verkehrskompetenz. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen außerdem, dass körperliche Aktivität die Lernbereitschaft und die Aufnahmefähigkeit fördert. Umfassende Tipps für den Schulweg gibt es im Infopaket Radverkehr mit der Karte „Bayernnetz für Radler“ und „Bahn & Bike“ bei Abholung kostenlos beim VCD, Ludwigsplatz 14, 94315 Straubing, Tel. 09421/2512, Fax 09421/963910, Email vcd-straubing@vcd-bayern.de. Gegen 3 € (auch in Briefmarken) werden die Unterlagen inclusive des Infopaketes „Radverkehr – aber sicher“ mit einem VCD-Verkehrsmagazin „Fairkehr“, das einen Beitrag „Neue Regeln für RadlerInnen“ beinhaltet“ auch gerne zugesandt. Für Kinderräder bietet der VCD in Straubing auffallende Fahrradwimpel für 5 € inclusive des Infopaketes an, die ganzjährig einen wertvollen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten
Mit freundlichen Grüssen
Johann Meindorfer

