Fußgänger- und Fahrradverkehr
Die umweltschonendsten Verkehrsarten bedürfen in der Region einer deutlichen Förderung, um sie zu wirklichen Alternativen zum Autoverkehr mit seinen Belastungen zu machen. Für den VCD stehen dabei im Vordergrund:
- Attraktivitätssteigerung des Fußverkehrs durch kürzere Wege, Trennung vom Radverkehr, nutzbare Gehwegbreiten von mind. 1,50 m, bei starkem Fußverkehr mind. 2,00 m, fußgängerfreundliche Ampelschaltungen, mehr Querungshilfen wie Zebrastreifen, wo aufgrund des Autoverkehrs Bedarf besteht
- Konsequente Freihaltung der Fußwege von parkenden Autos, z.B. keine “Freiburger Lösung“ mehr, die verkehrswidriges Parken toleriert, wenn auf dem Fußweg gerade noch ein Rollstuhl oder Kinderwagen durchkommt
- Aufstellung und rasche Umsetzung von Radverkehrsplänen für Städte und Region: Anpassung der Fahrradinfrastruktur an den Bedarf und an heute gültige Standards (z.B. Normbreite für Radverkehrsanlagen 2,00 m), sichere Fahrradabstellanlagen in ausreichender Zahl, flächendeckende und gut sichtbare Radverkehrswegweisung nach den Richtlinien des nationalen Radverkehrsplans
- Innerorts Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht und somit Freigabe der Fahrbahnen für Radfahrer, Ampelschaltungen (“Grüne Welle“) an mittelschnellen Radfahrern, nicht an den Autofahrern orientiert

