Integrierte Verkehrsplanung
Wir wollen eine ganzheitliche Planung, die auf rationale Weise Arbeitsteilungen plant und Interessen abwägt.
Verkehrsentwicklungspläne und Regionalverkehrskonzepte sollen Raumordnung und Wirtschaftsstruktur einbeziehen, alle Verkehrsmittel entsprechend ihrer Verträglichkeit berücksichtigen und die künftige Menge und Verteilung des Verkehrs bewusst nach politischen Vorgaben gestalten. Es gibt keine zwangsläufige Entwicklung nach "Prognosen" oder einen "objektiven Bedarf", an den sich die Verkehrsplanung anzupassen hat. Die Interessen der BürgerInnen, die von diesen selbst vorzugeben sind, sollen im Vordergrund stehen, wobei gerade auch die Benachteiligten zu Wort kommen müssen.
Regionale Transportkonzepte sollen eine Verringerung und eine volkswirtschaftlich bestmögliche Arbeitsteilung im Güterverkehr erreichen. Wichtige Instrumente hierfür können Transportbörsen zur Vermeidung von Leerfahrten sowie logistische Beratungsstellen zur besseren Kooperation, vor allem mit der Bahn, sein.
Umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für alle größeren technischen und baulichen Projekte Pflicht, wobei die Ablehnung bzw. grundlegende Änderung der ganzen Planung tatsächlich immer möglich sein muss. Wichtiges Element der Prüfung ist die Flächenbilanz: die weitere Versiegelung des Bodens soll nicht mehr gestattet sein, für neue Straßen sind an anderer Stelle Straßen rückzubauen.
Die Ausbildung der PlanerInnen muss sich an diesen Grundsätzen orientieren und alle Verkehrsarten einbeziehen.

