Rechtlich-politischer Rahmen
An die politisch-rechtliche Ordnung des Verkehrs werden einige Grundforderungen gestellt:
demokratische Planung: Vollständige BürgerInneninformation, echte Wahlmöglichkeiten, demokratische Entscheidungsprozesse
möglichst dezentrale Planungskompetenzen und Finanzautonomie (Stärkung der Gemeinden)
rechtliche Garantie der vollen Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und gesellschaftlicher Folgewirkungen
Das Verkehrsstrafrecht muss den Schutz der VerkehrsteilnehmerInnen besser gewährleisten, die Duldung von Verkehrsverstößen durch die Behörden muss aufhören. Wir brauchen im Straßenverkehr schärfere Kontrollen und Strafen, wobei wir aber eine personenbezogene Bewegungskontrolle aller BürgerInnen (Videoüberwachung) ablehnen. Fahrtenschreiber, Anzeigen von Geschwindigkeitsüberschreitungen im/am Fahrzeug u. ä. erlauben Kontrollen ohne allgemeine Personenregistrierung. Der längerfristige Entzug von Führerscheinen und die Stilllegung von Fahrzeugen bei gefährlichen Verkehrsverhalten sind wirkungsvoll und gerechtfertigt, der Schutz des Lebens darf nicht als "Schikane" abgetan werden. Besser als das Strafrecht wirkt aber eine Ausgestaltung der Fahrzeuge und Wege, die überhöhte Geschwindigkeiten und andere Verstöße nicht provoziert, sondern unmöglich macht.
Das Planungsrecht und die Organisation der Behörden müssen den neuen Erfordernissen angepasst werden: Die Planungskompetenz soll überwiegend bei den Gemeinden und Kreisen liegen, wobei die Bürgerbeteiligung zu stärken ist. Fernstraßenbauämter werden in integrierte regionale Verkehrsplanungsbehörden umgewandelt. Technische Richtlinien für Verkehrswege und Fahrzeuge werden überarbeitet. Statt Parkplätzen sollen im Baurecht Fahrradstellplätze vorgeschrieben werden.
Die EG-Liberalisierung mit ihrer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen (»Harmonisierung«) darf nicht zu einer Verringerung der jetzt schon zu geringen finanziellen Belastung des Straßengüterverkehrs werden. Tarife, Konzessionen und Verbote müssen als Instrumente der Verkehrspolitik erhalten bleiben, der Lkw-Werksfernverkehr ist mit geeigneten Mitteln einzugrenzen. Wir wenden uns generell gegen ein EG-Recht, das nationale Fortschritte im Verkehrsrecht, auch z. B. bei Grenzwerten, verhindert.

