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Straßenbau

Obwohl wir in der Bundesrepublik bereits ein überdichtes Straßennetz haben, wollen Verkehrsplaner und Verkehrspolitiker mit immer mehr Straßen die Verkehrsprobleme lösen. Es ist aber bekannt, dass neue Straßen neuen Verkehr anziehen und damit Umweltbelastungen wie auch Raumprobleme zwangsläufig verschärfen. Es gibt keine "umweltverträglichen" Fernstraßen, neue Straßen und deren Bau (Baustellenverkehr, Kiesabbau) zerstören bzw. belasten knappe kostbare Naturgebiete.

Für Fernstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landes-/Staatsstraßen) fordern wir einen generellen  Baustopp. Nur noch wenige Ortsumfahrten dürfen gebaut werden, die folgende nachzuweisenden Kriterien erfüllen müssen:

Die Planung bezieht ein optimales öffentliches Verkehrsangebot in der Region ein, mit dem allein aber eine Beruhigung der Ortslage nicht erreichen kann.

Mindestens die Hälfte des Verkehrs der Ortsdurchfahrt wird sicher abgezogen.

Das Projekt ist eine reine Ortsumfahrung, nicht Abschnitt einer neuen Fernstraße.

die Straße ist angepasst dimensioniert: nur eine Fahrspur pro Richtung, nicht kreuzungsfrei, Ausbau-Geschwindigkeit maximal 80 km/h.

Außerdem muss verbindlich zugesagt sein, dass die Ortsdurchfahrt anschließend so rückgebaut wird, dass die Straßenkapazität insgesamt nicht wächst und dass entsprechende finanzielle Mittel für Planungen und Investitionen für den unmotorisierten und den öffentlichen Verkehr in dem jeweiligen Ort zur Verfügung gestellt werden.

Die baulichen Vorschriften und Empfehlungen für Straßen sind den neuen Zielsetzungen anzupassen. Sicherheit ist nicht durch "großzügigen Ausbau", sondern durch bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Geschwindigkeit, "Lärmschutz" nicht durch gewaltige Wälle/Wände, sondern durch angepasste Fahrweise und Fahrzeuge zu erreichen. Möglichst geringe Inanspruchnahme von Flächen muss ein Hauptziel der Planung werden.

Neue Straßen sind zur Durchsetzung geringerer Geschwindigkeiten und des Vorranges des unmotorisierten Verkehrs in beruhigter und menschengerechter Form zu planen und zu bauen. Verkehrsberuhigung wird auf "Rennstrecken" nicht gelingen. Vorhandene Straßen sind flächenhaft in einer städtebaulich verträglichen Form rückzubauen (Versätze, Aufpflasterungen, Baumpflanzungen, Überquerungshilfen, Durchfahrtsperren für Pkw, usw....), Verkehrsberuhigung ist auch und besonders auf innerörtlichen Hauptstraßen notwendig. Die Belange des öffentlichen Verkehrs sind dabei zu berücksichtigen. An bestehende Landstraßen gehören Geh- und Radwege.

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