Europa mit der Bahn erleben

Die besten Tipps für eine entspannte Bahnfahrt in den Urlaub

Sie möchten das nächste Urlaubsziel am liebsten klimafreundlich mit der Bahn erreichen, sind sich aber nicht sicher, was Sie bei der Ticketbuchung oder Problemen bei der Fahrt beachten müssen? Wir beantworten für Sie die meistgestellten Fragen rund um den Sommerurlaub per Bahn.

| Bahn

Wir haben im VCD Bahntest 2021/22 sechs Verbindungen nach Rom, Amsterdam, Danzig, Stockholm, Marseille und Budapest unter die Lupe genommen. Für diese Reiseziele finden Sie hier die wichtigsten Tipps und Infos. 

Wo buche ich am besten mein Bahnticket?

Die wichtigsten Portale sind die Online-Reiseauskunft der DB und die private Online-Buchungsplattform Trainline, die als Vertriebspartner zahlreicher nationaler Eisenbahngesellschaften wie der DB, der SNCF oder Trenitalia sowie von Flixbus als Anbieter von Fernbusverbindungen auftritt. Wichtig: Preise vergleichen!

Je nach Reiseziel gibt es außerdem nationale Portale, bei denen sich ein Preisvergleich lohnt:

SNCF (Frankreich)

NS (Niederlande)

Trenitalia (Italien) 
Achtung: Dieses Portal nur für Rückfahrt aus Italien nutzen, gekaufte Tickets können nur an einem Automaten in Italien ausgedruckt werden

PKP (Polen)
Achtung: viele Infos nur auf Polnisch, Preisangaben nur in Zloty

MÁV (Ungarn)

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Ticketbuchung?

Für Fahrten nach Stockholm, Amsterdam, Marseille und Rom lohnt sich eine frühzeitige Buchung für günstigere Tickets. Viele Verbindungen sind ein paar Tage vor der Fahrt ausgebucht.

Bei Fahrten nach Budapest ist es hingegen möglich, kurzfristig noch günstige Tickets zu buchen.

Mehr Infos zu den besten Zeiten für die Ticketbuchung für Einzelreisende oder Familien finden Sie im Bahntest.

Was passiert bei Verspätungen oder Zugausfällen? Welche Rechte habe ich?

Entschädigungen müssen ihr bei dem Bahnunternehmen beantragen, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde.

Verspätet sich ein Zug um mehr als 60 Minuten, bekommen Sie 25% des Fahrpreises erstattet.

Verspätet er sich um mehr als 120 Minuten, bekommen Sie 50% des Fahrpreises erstattet.

Wer allerdings den Anschlusszug verpasst und diesen mit einem Zug einer anderen Eisenbahngesellschaft erreichen wollte, hat leider Pech: Er oder sie kann nur eine Entschädigung für den verspäteten Zug verlangen, nicht für die gesamte Reisekette. Reisende mit zuggebundenen Fahrkarten oder reservierungspflichtigen Zügen haben das Nachsehen, da ihr Ticket unter Umständen nicht mehr gültig ist. Ein noch zu lösendes Problem in der europäischen Verkehrspolitik!

Kann ich ein Fahrrad in den Zug mitzunehmen?

Wer mit Zug und Rad international reisen will, sollte unbedingt langfristig planen!

Ein hilfreiches Tool bietet die Online-Fahrplanauskunft der DB . Dort kann unter “weitere Optionen” im Abschnitt “Fahrradmitnahme” ausgewählt werden, dass nur Verbindungen, die das grundsätzlich ermöglichen, aufgelistet werden. Ob tatsächlich auch ein Fahrradplatz verfügbar ist, zeigt ein kleines graues Fahrradsymbol in der Auflistung der vorgeschlagenen Verbindungen. Der Kauf von internationalen Fahrradkarten ist online dennoch nicht möglich. Wer allen Widrigkeiten zum Trotz mit Zug und Rad verreisen will, muss mit den Infos zur Wunschverbindung den Weg in ein DB-Reisezentrum oder eine DB-Agentur auf sich nehmen.

Weitere Informationen zur Fahrradmitnahme bieten unter anderem die nationalen Bahngesellschaften:

DB (Deutschland)

ÖBB (Österreich)

SNCF (Frankreich) 

DSB (Dänemark) 

SJ (Schweden)

NS (Niederlande)

PKP (Polen)

Seite des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) mit hilfreichen Infos zur Fahrradmitnahme in Europas Zügen

Was bedeuten die 2023 in Kraft tretenden überarbeiteten EU-Fahrgastrechte für mich?

Das ist neu:

  • Bahnunternehmen müssen künftig ein durchgehendes Ticket ausstellen, wenn alle Verkehrsmittel einer Verbindung durch sie selbst betrieben werden.
  • Entschädigungsanspruch bei Störungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. schweren Stürmen) fällt weg.
  • Fahrradmitnahme in Fern- und Regionalzügen innerhalb der EU soll ab 2023 durch Bestellung von Fahrzeugen mit Stellplätzen “nach und nach” ermöglicht werden. Mindestens 4 Stellplätze pro Fahrzeug sind vorgesehen.
  • Menschen mit Mobilitätseinschränkungen brauchen Unterstützungsbedarf beim Ein- und Aussteigen nur noch 24 statt 48 Stunden im Voraus anzumelden.

Kontakt

Bastian Kettner

Sprecher für Bahn, ÖPNV und Multimodalität
Fon 030/28 03 51-36
bastian.kettner@vcd.org

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