Freie Wege! Bundesweite Falschparker-Aktionswoche vom 28.05.2018 - 03.06.2018

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil. Oft behindern oder gefährden sogar Falschparkerinnen andere Verkehrsteilnehmer. Fußgängerinnen sind zum Beispiel durch Falschparker an Kreuzungen gezwungen, sich gefährlich weit auf die Fahrbahn zu bewegen, um freien Blick auf abbiegende Autos zu bekommen. Radfahrer werden auf den Fußweg oder die Fahrbahn gezwungen und weniger sichere Verkehrsteilnehmerinnen verzichten gleich ganz aufs Fahrrad wegen des unübersichtlichen Verkehrs. Das Problem des Falschparkens wird durch den zunehmenden Lieferverkehr und zu wenig Kontrollen dramatisch verschärft. Zudem belegt die Bundesregierung Falschparker mit so niedrigen Bußgeldern, dass diese jegliche abschreckende Wirkung verfehlen.

Dies sind viele Gründe, bundesweit auf dieses Problem aufmerksam zu machen und sich für mehr Bewusstsein bei den Autofahrerinnen und in der Politik einzusetzen. Angestoßen von einer kleinen Initiative in Halle rief der VCD und die Initiative Clevere Städte deshalb zur ersten bundesweiten Falschparker-Aktionswoche vom 28. Mai bis 3. Juni auf.

In ganz Deutschland – unter anderem in Stuttgart, Hamburg, Köln, Berlin, Halle, Münster, Magdeburg und Halle – organisierten Bürger Aktionen, um Falschparker auf die Gefahren ihres Handelns aufmerksam zu machen und politischen Handlungsdruck aufzubauen. Es wurden <link https: www.vcd.org jetzt-unterstuetzen aktiv-werden gelbe-karte-bestellen external link in new>Gelbe Karten an Falschparker verteilt, Anzeigen auch <link https: www.wegeheld.org installieren external link in new>per App gestellt, Not-Radwege um falsch abgestellte Autos herum gebaut oder diese mit Luftballons gekennzeichnet. Ab dem Start der Aktionswoche trafen beim VCD im Minutentakt Bestellungen für die Gelbe Karte ein, inzwischen sind 56000 Karten auf dem Postweg zu Menschen in ganz Deutschland – und die Nachfrage hält an.

Die Aktionswoche machte deutlich, dass der Kfz-Verkehr in vielen Städten die Grenzen des Wachstums überschritten hat. Immer mehr Pkw und Lieferwagen sind unterwegs und gefährden durch rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer. Für Fußgänger und Radfahrer werden die Wege durch Lieferwagen in zweiter Reihe, Pkw auf Radwegen oder zugeparkte Straßenkreuzungen zum riskanten Spießrutenlauf. Gespräche in der Aktionswoche mit Radfahrern und Fußgängern zeigten viel Ohnmacht und Frust über die alltäglichen, ungeahndeten Falschparker. Autofahrern war ihr Fehlverhalten oft nicht bewusst. Einigen war die potentielle Gefährdung anderer Menschen schlichtweg egal.

Der ökologische Verkehrsclub VCD weist die Autofahrer eindringlich auf die geltenden Verkehrsregeln hin: Auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe darf weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden. Auch das Parken auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn und das Zuparken von Straßenecken ist verboten. Zitat aus §12 der Straßenverkehrsordnung: „Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten“.

Forderungen des VCD

Im Moment liegt das Bußgeld fürs Falschparken bei gerade einmal 20 Euro. Damit verfehlt das „Knöllchen“ das Ziel, vor Falschparken abzuschrecken. Im europäischen Ausland müssen Falschparkerinnen deutlich höhere Bußgelder bezahlen – in Dänemark zum Beispiel ab 70 Euro, in den Niederlanden ab 90 Euro und in Spanien sogar bis 200 Euro. Die "Initiative Clevere Städte" hat für acht europäische Staaten ein durchschnitttliches Bußgeld für gefährdendes Falschparken in Höhe von rund 100 Euro ermittelt.

Der VCD fordert die Bundesregierung auf, die Bußgelder für Falschparker, die andere in Gefahr bringen, auf das europäische Durchschnitts-Niveau zu erhöhen. Gefährdungssituationen sind gegeben, wenn Falschparkerinnen zum Beispiel auf Fahrradwegen oder auf vielbefahrenen Straßen in zweiter Reihe stehen oder Straßenecken bzw. abgesenkte Bordsteinkanten zuparken. Die Bußgelderhöhung sollte zudem durch eine Aufklärungskampagne begleitet werden, in der den Autofahrern die Gefährlichkeit ihres Handelns vermittelt wird.

Zudem müssen die Kommunen die Kontrolldichte erhöhen. Statt vor allem stationäre Falschparkerinnen auf Anwohnerparkplätzen zu kontrollieren, sollten die Ordnungsämter vorrangig im fließenden Verkehr stehende Falschparker sanktionieren – diese stellen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmerinnen dar, zum Beispiel wenn sie auf vielbefahrenen Straßen in der zweiten Reihe oder auf Rad- und Fußwegen parken. In Gefährdungssituationen müssen falschparkende Autos umgehend abgeschleppt werden. Dafür braucht es einen klaren Rahmen seitens des Bundes für Kommunen, ÖPNV-Unternehmen, Polizei, Ordnungsämter und  Privatpersonen, unter welchen Umständen Verkehrsgefährdungen durch Abschleppen beseitigt werden sollen, welche Blockaden als Verkehrsgefährdung gelten und wem die Kosten dafür in Rechnung zu stellen sind.

Weitere Forderungen des VCD:

  • Die Kommunen sollten mehr Lieferzonen einrichten und deren korrekte Nutzung forcieren sowie auf eine Bündelung von Lieferverkehren und auf mehr Lieferverkehr auf Lastenrädern hinwirken.
  • Die Kommunen sollten Pkw-Parkplätze in Kurzzeitparkplätze umwandeln mit entsprechenden Gebühren- und Sanktionsregimen.
  • Berufstätige, die mit Autofahren ihr Geld verdienen, z.B. Auslieferungsfahrer, dürfen nicht mehr von ihren Firmen durch enge Zeitvorgaben praktisch gezwungen werden, falsch zu parken.
  • Autofahrerinnen sollten ab einer gewissen Häufung von Parkvergehen in Nachschulungskurse geschickt werden. Wenn wiederholt gefährlich falsch geparkt wird, beweist dies Vorsatz. Dafür sollte ein Strafpunkt im Zentralregister fällig werden.

Nicht zuletzt brauchen wir insgesamt deutlich weniger Pkw-Verkehr und weniger Lieferverkehr in den Städten, mehr Platz und sichere Wege für Radfahrer und Fußgängerinnen und eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts, um die Sicherheit und Lebensqualität in den Städten zu erhöhen.

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