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Mobilitätsstationen

Eine Mobilitätsstation bedeutet ein Plus an Bewegungsfreiheit und schafft vielfältige, nachhaltige Mobilitätsoptionen.

| Wohnen und Mobilität

Egal ob Pedelec- oder Lastenradverleih, E-Roller, Elektroladesäule- oder Carsharing-Auto - die Mobilitätsstation ermöglicht es Mieter*innen auf vielen verschiedenen Wegen nachhaltig mobil zu sein. Als lokale Station im Wohnquartier bündelte sie verschiedenste Mobilitätsangebote an einem Ort. Das macht sie besonders attraktiv für autofreie oder autoarme Wohnquartiere. Am Eingang des Quartiers, direkt neben der ÖPNV-Haltstelle oder in der Tiefgarage - es gibt viele Orte und Möglichkeiten auch in bestehenden Siedlungen Mobilitätsstationen zu errichten. Wie das geht und was alles Teil einer Mobilitätsstation sein kann, erklärt Ihnen unser mehrseitiges Infoblatt!

Die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ist einer der wichtigsten Bausteine, um Verkehrslärm und Treibhausgasemissionen im Wohnumfeld zu reduzieren. Carsharing und Mobilitätsstationensind innovative Maßnahmen für autoreduzierte Quartiere, die sich durch einen verminderten Stellplatzschlüssel auszeichnen. Mit Hilfe eines Mobilitätskonzeptes lassen sich nachhaltige Verkehrsmittel und ein multimodales Nutzungsverhalten bereits in die Planung einbeziehen. So kann von Anfang an dafür gesorgt werden, dass die Bewohner*innen nicht auf ein eigenes Auto angewiesen sind.  

Bei Sharing-Angeboten steht das Teilen von Fahrzeugen, Zubehör und Dienstleistungen im Fokus. So kann z. B. Carsharing zu Flächeneinsparungen im Quartier durch weniger Autos beitragen. Durch Carsharing kann viel Platz eingespart werden, der nicht für Verkehr und Parkplätze von privaten Pkw genutzt wird, sondern als Frei- und Bewegungsraum enorm zur Lebensqualität der Bewohner*innen beiträgt. Hier sind zwei Modelle zu unterscheiden: Es gibt das stationsbasierte Carsharing, bei dem bestimmte Stellplätze als Abgabestationen für die Autos zu nutzen sind. Bei stationsunabhängigem Carsharing (Free-Floating) hingegen dürfen Kund*innen die Autos nach der Nutzung auf jedem kostenfreien öffentlichen Stellplatz abstellen.

Im Gegensatz zum klassischen Autoverleih sind die Carsharing-Kund*innen dauerhaft registriert und an einer regelmäßigen Nutzung interessiert. Langjährige Kooperationen zwischen Wohnungsunternehmen und Carsharing-Betreibern belegen bereits heute, dass eine Zusammenarbeit für alle Seiten vorteilhaft ist. Auch privates und nachbarschaftliches Carsharing wird immer beliebter. Neben dem Carsharing gibt es auch das sogenannte »Ridesharing«, das in der Praxis oft als Mitfahrbörse umgesetzt wird.

Mobilitätsstationen vernetzen verschiedene Verkehrsangebote durch die Bereitstellung einer Vielfalt an Fahrzeugen und Mobilitätsdienstleistungen. In dezentralen, kleinen Stationen im Wohnquartier können die Bewohner*innen verschiedene Mobilitätsangebote nutzen, beispielsweise einen Lastenradverleih, Carsharing-Fahrzeuge und zusätzliche Radabstellanlagen. Zentrale Mobilitätsstationen an großen ÖPNV-Haltepunkten sind hingegen vom Angebot großzügiger gestaltet und können durch ein Servicecenter für Mobilitätsfragen ergänzt werden. Ein konsistentes Marketing-Konzept erhöht den Wiedererkennungswert der Mobilitätsstationen.

Kleine Stationen im Wohnquartier übernehmen eine wichtige Erschließungsfunktion, da 80 Prozent aller Wege am Wohnort beginnen oder enden. Großzügige zentrale Mobilitätsstationen in Anbindung an ÖPNV-Haltepunkte bilden mit ihrem integrierten Angebot einen Angelpunkt für den Verkehr, der über das Quartier hinaus strahlt. Ein zusätzliches Servicezentrum mit persönlicher Beratung erleichtert Mieterinnen und Mietern den Einstieg in die Angebote einer Mobilitätsstation. Zusammen mit Mobilitätsdienstleistern können Wohnungsunternehmen hier neue Geschäftsmodelle erschließen.

Mobilitätsstationen in Siedlungsgebieten geben darüber hinaus Impulse für eine stärkere Nutzung nachhaltiger und intelligenter Mobilität durch ihre Bewohnerinnen und Bewohner.

§ Rechtliche Rahmenbedingungen

Beim Aufbau von Mobilitätstationen sind das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, insbesondere die jeweilige Landesbauordnung, zu beachten. Diese baurechtlichen Vorgaben werden, je nach Art des Vorhabens, gegebenenfalls durch Ortssatzungen spezifiziert. Soll die Mobilitätsstation im öffentlichen Raum – etwa in Form von Ladestationen und/oder Carsharing-Stationen auf Stellplätzen öffentlicher Wege – errichtet werden, ist das öffentliche Straßenrecht zu beachten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Mobilitätsstation variieren sehr stark in Abhängigkeit von den umzusetzenden Elementen und Bauvorhaben.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Handlungsleitfaden:

  • Seite 40, Fahrradverleih
  • Seite 70, Carsharing

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