Notwendige Neuausrichtung des deutschen Verkehrssystems

Unser Gesetzesentwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz

Heute hat der VCD einen konkreten Gesetzentwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt. Das Bundesmobilitätsgesetz bildet einen modernen Rechtsrahmen, mit dem wir auf die Herausforderungen des heutigen Verkehrswesens reagieren. Das Ziel: alle Verkehrsträger gleichberechtigt in den Blick nehmen und den Menschen und seine Mobilitätbedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.

| Bundesmobilitätsgesetz

In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien einen Aufbruch „für eine nachhaltige, effiziente, barrierefreie, intelligente, innovative und für alle bezahlbare Mobilität“ zum Ziel gesetzt. Der heute vom VCD präsentierte Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz schafft den notwendigen Rechtsrahmen für einen solchen Aufbruch.

Erstmals werden mit dem Bundesmobilitätsgesetz übergeordnete, strategische Leitziele für den Verkehrssektor definiert, u.a. zu Mobilitätssicherung, Verkehrssicherheit, Gesundheitsschutz sowie zu Umwelt- und Klimaschutz. Sie bilden das Dach, unter dem sich Umsetzungsziele und konkrete Verkehrsplanung bewegen. Herzstück des Gesetzesvorschlags ist ein Bundesmobilitätsplan, der diese Leitziele konkretisiert. Der Bundesmobilitätsplan soll vom Bundesverkehrsministerium entwickelt und vom Parlament verabschiedet werden, und zwar mit verbindlichen Finanzierungszusagen.

Mobilität wird im Gesetzentwurf unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gleichermaßen betrachtet und ist damit integrativ angelegt. Integrativ heißt: Die verschiedenen Verkehrsträger wie Straße und Schiene werden gemeinsam und im Vergleich zueinander betrachtet.

Die Bundesregierung sieht der VCD nun in der Pflicht. Denn die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele verlangen nach Umsetzung. Für diese Umsetzung ist nun das Bundesmobilitätsgesetz da.

Die Initiative für die Arbeit am Bundesmobilitätsgesetz war vom VCD ausgegangen, um den institutionellen Rahmen der Verkehrspolitik in Deutschland an den Erfordernissen nachhaltiger Mobilität auszurichten. Der VCD wird dabei unterstützt von zahlreichen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Mobilitätswirtschaft. Fachliche Impulse lieferte der wissenschaftliche Beirat des VCD, darunter die Verkehrsberater Dr. Axel Friedrich und Dr. Jan Werner. Erstellt wurde der Gesetzentwurf von renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlern um Prof. Dr. Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt/M., Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau sowie Dr. Holger Weiss von W2K Rechtsanwälte. Begleitet wird der Vorschlag von einem verfassungsrechtlichen Gutachten zu den nationalen Auswirkungen ebenso wie zur Vereinbarkeit mit EU-Recht.

»Das Fazit: Die im Entwurf entwickelten Instrumente schaffen eine solide, demokratisch legitimierte Grundlage für eine nachhaltige Verkehrspolitik auf dem Boden von Grundgesetz und EU-Recht.«

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher des VCD
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org
Michael Müller-Görnert auf Twitter

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