Pressemitteilung

Verkehrsunternehmen sollten E-Scooter-Verbote überdenken

| Multimodalität ÖPNV
Pressemitteilung

Immer mehr Verkehrsunternehmen des ÖPNV untersagen die Mitnahme von E-Scootern in ihren Fahrzeugen – zuletzt etwa in München oder Leipzig oder ab dem 1. Mai in Berlin. Als Grund nennen sie Batterien, die explodieren und Rauchgas freisetzen könnten. Der TÜV-Verband hat nun in einer Einschätzung seiner Expertengruppe dargelegt, dass zugelassene E-Scooter in Deutschland ein hohes Brandschutzniveau haben. Alexander Kaas Elias, Sprecher für Bahn, ÖPNV und Multimodalität beim ökologischen Verkehrsclub VCD kommentiert:

„Für die Verkehrswende ist es essenziell, einfach und schnell zwischen Verkehrsmitteln wechseln zu können. Einen E-Scooter im Bus mitzunehmen, macht es leichter, auf das Auto zu verzichten – ein Verbot wäre deshalb nur dann sinnvoll, wenn die Batterien wirklich eine Gefahr darstellten. Und das ist fraglich, denn jedes in Deutschland zugelassene Modell hat eine unabhängige Drittprüfung bestanden und stellt bei ordnungsgemäßem Umgang keine erhöhte Brandgefahr dar. Dabei gilt: Je hochwertiger die E-Scooter in der Verarbeitung, desto besser für Sicherheit und Umwelt.

Die Unternehmen sollten zugelassene E-Scooter daher nicht pauschal aussperren. E-Scooter-Fahrende nutzen sie häufig auf dem Weg zur nächsten ÖPNV-Haltestelle. Sie sind ein Element in ihrer Wegekette, dass etwa die Strecken von und zu Bahnhöfen oder Haltestellen erleichtert.

Der VCD fordert die Verkehrsunternehmen auf, mehr Rücksicht auf die Belange dieser Passagiere zu nehmen. Es braucht eine Übereinkunft zwischen Verkehrsverbünden und E-Scooter-Unternehmen, die zwei Dinge sicherstellt: Einerseits einheitliche Standards für Lithium-Ionen-Batterien, die die Sicherheit aller Fahrgäste garantieren, andererseits aber auch das Versprechen, dass sichere E-Scooter in Bahnen und Bussen mitgenommen werden können. Wir begrüßen, dass der TÜV-Verband im Sinne der Sicherheit in den Dialog mit den Verkehrsunternehmen treten will. Das Bundesverkehrsministerium als Initiator der E-Scooter-Zulassung sollte vermitteln.

Unabhängig von einer Einigung dahingehend fehlen weiterhin sichere, witterungsgeschützte und über gute Wege erreichbare Parkmöglichkeiten für E-Scooter wie (E-)Fahrräder an Bahnhöfen. Sie bieten die Möglichkeit, die Mitnahme von Kleinstfahrzeugen in Bussen und Bahnen zu reduzieren.“

Zum Hintergrund:

Unser Hintergrundpapier „E-Scooter: Ein Puzzleteil der Verkehrswende“

Die Pressemitteilung des TÜV-Verbands

zurück

Cookie-Einstellungen ändern