Ungleiche Steuerbelastung

Wettbewerbsverzerrungen zwischen Auto, Bahn und Flugzeug

Trotz seiner massiven klimaschädlichen Auswirkungen wird der Flugverkehr gegenüber der Bahn steuerlich begünstigt. Der VCD fordert ein Ende der Wettbewerbsverzerrungen.

| Auto Bahn Flugverkehr

Wer von einer deutschen Großstadt zur anderen reisen will, hat die Wahl zwischen Auto, Bahn oder Flugzeug. Obwohl sie von diesen drei Varianten die klimafreundlichste ist, ist die Reise mit der Bahn oft die teuerste. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Treibstoffe und Strom

Die Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsmittel beginnt schon bei den Treibstoffsteuern. Auf Benzin und Diesel wird sowohl eine Energie- als auch die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Die Bahn zahlt für den Strom, der die Loks antreibt, die EEG-Umlage, Strom- und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der Flugzeugtreibstoff Kerosin dagegen ist steuerbefreit. Das entspricht einer indirekten Subvention des Flugverkehrs von jährlich 7 Milliarden Euro. Und das, obwohl auf Reiseflughöhe ausgestoßenes Kerosin besonders klimaschädlich ist. Hinzu kommt, dass die Kraftwerksbetreiber, die den Bahnstrom erzeugen, für alle verursachten CO2-Emissionen Zertifikate ersteigern müssen. Auch die Fluggesellschaften müssen zwar theoretisch 100 Prozent ihrer Emissionen durch die Zertifikate ausgleichen, praktisch werden aber 85 Prozent der für den Luftverkehr bestimmten Zertifikate kostenlos verteilt. Für die Bahn bedeutet das im Vergleich zum Luftverkehr eine erhebliche Benachteiligung.

Im Ende 2019 verabschiedeten Klimapaket hat die Bundesregierung einen CO2-Preis auf Kraftstoffe beschlossen. Ab 2021 wird auf jede Tonne Kraftstoff somit eine Abgabe von 10€ fällig. Dem VCD ist das zu niedrig:

„Die Bundesregierung ist beim CO2-Preis vor den klimaschädlichen Verkehrsmitteln eingeknickt. Mindestens 50 € pro Tonne müsste der Preis zum Einstieg in die CO2-Bepreisung betragen, damit er eine ökologische Lenkwirkung entfaltet. Um die ungerechte staatliche Förderung des Flugverkehrs gegenüber der Bahn endlich einzudämmen, ist auch eine Kerosinsteuer unumgänglich und wichtig für den Klimaschutz“, sagt Philipp Kosok, Bahnpolitischer Sprecher des VCD.

Steuern auf Tickets

Auch die Tickets für Flug- und Bahnreisen werden unterschiedlich besteuert. Auf innerdeutsche Flüge wird zum Beispiel der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet. Auf internationale Flüge mit Start- oder Endpunkt in Deutschland fällt dagegen keine Mehrwertsteuer an. Auch Zubringerflüge zu internationalen Flügen sind steuerbefreit. Wer also von Hamburg über München nach Portugal fliegt, zahlt auch für den Flug in die bayerische Landeshauptstadt keine Mehrwertsteuer. Dadurch entsteht in Deutschland eine weitere indirekte Subventionierung des Flugverkehrs in Höhe von über 5 Milliarden Euro jährlich.

Für Fahrten auf der Schiene fällt dagegen immer eine Mehrwertsteuer an. Wie vom VCD gefordert, wurde Anfang 2020 der Mehrwertsteuersatz für den Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Für den Nahverkehr galt der niedrigere Steuersatz schon vorher. Nachdem sich der VCD lange für die Senkung der Mehrwertsteuer eingesetzt hat, ist dieser Beschluss im Rahmen des Klimapakets ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kostengerechtigkeit. Für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität fordern wir aber eine angemessene Besteuerung der Klimaschäden des Auto- und Flugverkehrs.

Im Rahmen des Klimapakets hat die Bundesregierung zwar beschlossen, die sogenannte Luftverkehrsabgabe pro startendem Flugzeug von 7 bis 42 Euro auf 13 bis 60 Euro – je nach Distanz – zu erhöhen. Diese geringfügige Anhebung wird sich im tatsächlichen Ticketpreis jedoch kaum bemerkbar machen. Besonders, da die Fluglinien aufgrund des Konkurrenzkampfs voraussichtlich davon absehen werden, die Kosten an die Fluggäste weiterzugeben.

Maut nur auf der Schiene

Jeder Zug, der im deutschen Schienennetz unterwegs ist, muss sogenannte Trassenpreise, eine Schienenmaut, für die Nutzung des Netzes zahlen. Diese Trassenpreise machen oft ein Viertel des Ticketpreises aus. Auch der Halt an jedem Bahnhof kostet. Ein Halt am Berliner Hauptbahnhof kostet zum Beispiel 50 Euro. Auch Fluglinien müssen für den Aufenthalt an einem Flughafen eine Gebühr zahlen. Diese richtet sich nach Größe und Lärmemission der jeweiligen Maschine. Weitere Infrastrukturabgaben fallen für Fluggesellschaften nicht an.

Fernbusse und Pkw zahlen für die genutzte Infrastruktur keinen Cent. Das Vorhaben der Bundesregierung, eine PKW-Maut einzuführen, wurde im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Die geplante „Vignetten-Maut“ hätte allerdings ohnehin keine ökologische Lenkungswirkung gehabt. Für den VCD macht eine Pkw-Maut nur dann Sinn, wenn sie fahrleistungsabhängig erhoben wird. Für jeden Kilometer, der gefahren wird, muss gezahlt werden. Der zu zahlende Betrag sollte je nach Fahrzeugart und CO2-Ausstoß differenziert werden.

Auch beim Thema Fahrgastrechte werden die Verkehrsmittel unterschiedlich behandelt. So muss die Bahn ihre Kunden ab einer Stunde Verspätung entschädigen und haftet auch für höhere Gewalt. Fluggäste dagegen haben erst ab einer Verspätung von drei Stunden ein Recht auf Entschädigung - höhere Gewalt ausgenommen. Der VCD unterstützt die strengen und transparenten Fahrgastrechte bei der Bahn, denn diese stärken die Fahrgäste. Im Flugverkehr besteht dringender Aufholbedarf - auch, damit die höheren Kosten durch die besseren Passagierrechte keinen Wettbewerbsnachteil für die Bahn mehr bedeuten.

Die Verkehrswende und Klimaschutz brauchen die Bahn. Der VCD fordert darum endlich ein Ende der Wettbewerbsverzerrungen. Steuern müssen eine ökologische Lenkwirkung entfalten, damit das Fahren mit der klimaschonenden Bahn im Vergleich zum Autofahren und Fliegen günstiger wird. Dann steigen auch mehr Menschen in den Zug.

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