Abgasproblem Diesel-Pkw: Nachmessungen im Alltagsbetrieb müssen bisherige Regelungen zu RDE-Schadstofftests ergänzen

Luftqualität in Städten erfordert konsequentes Handeln.

Berlin, 16. Januar 2017. In dieser Woche starten auf EU-Ebene die Beratungen für ergänzende Maßnahmen zu den sogenannten RDE-Messungen an Pkw, die ab September dieses Jahres in Kraft treten. Als Konsequenz aus dem Abgasskandal hatte die EU bereits Messungen der Abgasemissionen auf der Straße beschlossen, allerdings nur im Rahmen der Typzulassung für neue Fahrzeugmodelle. Jetzt geht es darum, ebenso Nachtests an Serienfahrzeugen im Alltagsbetrieb möglich zu machen. Denn um das Funktionieren der Abgasreinigung über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten, reicht es nicht aus, einmalige Messungen an Prototypen vorzunehmen.

Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim ökologischen Verkehrsclub VCD: „Die Messungen an Serienfahrzeugen im Alltagsbetrieb entspräche in etwa den von Minister Dobrindt angekündigten Dopingtests. Daran gilt sich nun zu erinnern. Die Bundesregierung sollte in Brüssel für eine effektive einheitliche Regelung eintreten, die in allen Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen gilt.“

Erst vergangene Woche hat das International Council on Clean Transportation (ICCT) deutlich gemacht, dass die bisherigen Regelungen zu den RDE-Straßenmessungen nicht ausreichen werden, um die Emissionen rasch in die Nähe der geltenden Grenzwerte zu (d)rücken. Zahlreiche Fahrbedingungen, wie z.B. das Fahren bei hohen Geschwindigkeiten oder bei niedrigen Temperaturen, sind noch nicht abgedeckt. Auch bieten die geltenden RDE-Regeln keine Gewähr gegen Abschaltvorrichtungen. So geht auch das Umweltbundesamt (UBA) davon aus, dass ohne weitergehende Maßnahmen, wie Nachtests oder Fahrverbote für Diesel, die Stickoxidbelastung in Städten nicht vor 2030 unter das erlaubte Niveau sinken wird.

Der VCD fordert angesichts der vorliegenden Fakten und den anhaltend hohen NOx-Belastungen in den Städten, dass die ergänzende Regelung zu den Straßenmessungen so schnell wie möglich verabschiedet und in Kraft gesetzt wird – bestenfalls noch in diesem Jahr, spätestens aber ab 2018.

Darüber hinaus muss die Automobilindustrie Lösungen für die nach wie vor im Betrieb befindlichen »Schummeldiesel« der Euro 5 und Euro 6-Norm entwickeln. „Passiert aus Eigeninitiative der Hersteller nichts, dann bedarf es gesetzlicher Verpflichtungen. Verbraucher müssen die Möglichkeit zum Nachrüsten neuerer, jüngst erworbener Dieselfahrzeuge erhalten, wenn diese die versprochenen Abgaswerte nicht einhalten“, betont Müller-Görnert.

Für Rückfragen: Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • presse@vcd.org

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