Dienstfahrräder
Wer mit dem eigenen Fahrrad zur Arbeit fährt, oder ein Dienstrad nutzt, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt, fördert die eigene Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, erspart dem Arbeitgebenden das Vorhalten von Parkplätzen und den Ortschaften den Flächenverbrauch hierfür. Das Potenzial ist groß: 46 Prozent aller Arbeitswege in Deutschland sind kürzer als 10 Kilometer.
Jedes Unternehmen kann seinen Mitarbeiter*innen ein günstiges Fahrrad zur Verfügung stellen. Unabhängig davon, ob diese es teilweise oder ganz für private Zwecke nutzen. Das Unternehmen kann das Dienstrad entweder kaufen oder leasen. Beides ist für Unternehmen sowie Mitarbeiter*innen finanziell vorteilhaft:
Für die private Nutzung des steuerfreien Dienstrads müssen monatlich lediglich 0,25 Prozent des Fahrzeug-Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Wer die Ersparnis beim Kauf genau berechnen will, findet auf www.jobrad.org einen Kostenrechner. Leasingunternehmen erhalten zudem oft günstigere Konditionen für Diebstahlversicherungen, wodurch weitere Ersparnisse möglich sind.
Dass Dienstfahrräder seit Dezember 2012 mit Dienstwagen gleichgestellt sind, ist ein großer Erfolg der Lobbyarbeit des VCD.
Häufig least der Arbeitgebende das Dienstrad und überlässt es dem Arbeitnehmenden zur Nutzung. Für Angestellte ist das steuerlich attraktiv. Schätzungen zufolge sind in Deutschland inzwischen mehr als 250.000 geleaste Diensträder unterwegs.
Beim Dienstradkauf kann der Arbeitgebende die Auswahl der Räder auf bestimmte Fachhandlungen einschränken, kann aber auch die Wahl von Händler und Rad, in der Regel mit einer bestimmten Preisgrenze, freistellen, so dass alle Mitarbeiter*innen sich von einem Händler ihres Vertrauens beraten lassen können.
Auch beim Dienstradleasing suchen im Regelfall sich die Mitarbeiter*innen das Fahrrad oder E-Rad vorab bei einem Fahrradhändler selbst aus. Die Leasingfirmen führen umfangreiche Verzeichnisse der mit ihnen kooperierenden Händler. Die Leasingverträge laufen normalerweise 36 Monate. Derzeit gibt es zwei gängige Leasing-Modelle:
Nach dem Ende der 3-jährigen Leasingzeit kann das Rad privat oder vom Arbeitgeber übernommen werden. Die Finanzämter gehen dabei allerdings inzwischen von einem relativ hohen fiktiven Restwert aus, der als Einkommen versteuert werden muss, wenn das Rad dann der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter überlassen wird. Dies wird beim Dienstradverkauf vermieden, indem das Rad während der ganzen Abschreibungsdauer im Besitz des Unternehmens bleibt.
Auch Arbeitgebende haben Vorteile, wenn sie ihren Mitarbeiter*innen Diensträder beschaffen. Der wichtigste ist, dass Mitarbeiter*innen, die häufig mit dem Rad zur Arbeit kommen, im Jahr rund zwei Tage weniger krank sind. Dementsprechend können Arbeitgebende mit attraktiven Dienstrad-Angeboten Krankheitskosten im Unternehmen senken. Natürlich ist ein Dienstrad auch ein Mittel, Mitarbeiter*innen zu binden und zu motivieren. Das Gespräch über die Radwahl und sich eventuell ergebende gemeinsame Radfahrten, fördern zudem das soziale Miteinander im Unternehmen. Hinzu kommen ganz praktische Vorteile wie eingesparte Kosten für Parkflächen oder Plätze in der Tiefgarage. Ganz konkret fließt dies auch in die Umweltbilanz des Unternehmens ein. Ein Arbeitgebender, der Diensträder ermöglicht, sendet zudem ein deutliches Signal, dass ihm nachhaltiges, betriebliches Mobilitätsmanagement am Herzen liegt. Je nachdem, ob und in welcher Höhe sich ein Unternehmen an den Kosten beteiligt, kann das für dieses sogar komplett kostenneutral sein. Das trifft bei dem für Mitarbeiter*innen wenig erstrebenswerten Fall ein, wenn diese alle Kosten, also auch die des Leasingkredits, durch Gehaltsabzüge tragen.
Daher ist unbedingt zu bedenken: Gibt der Arbeitgebende einen Zuschuss oder übernimmt er die Kosten für das Dienstrad vollständig, werden mit Sicherheit mehr Angestellte das Angebot nutzen und mit dem Rad zur Arbeit kommen. Der überwiegende Teil der Unternehmen, die Dienstradleasing anbieten, bezuschusst daher die Leasingrate oder übernimmt die Versicherung bzw. andere Servicepakete.
In den meisten Fällen organisiert ein Dienstleister für Arbeitgebende und Arbeitnehmende Leasing und Überlassung der Diensträder. Im Prinzip läuft die Kooperation bei allen Anbietern für Dienstradleasing gleich:
Unternehmer*innen und Angestellte sollten darauf achten, dass sie dem Dienstradleasing-Anbieter den Gebrauchtkauf nach Leasingende nicht von Beginn an vertraglich zusichern, da es sich in diesem Fall nicht um ein Leasing handeln würde. Wichtig ist auch, dass der zusätzliche geldwerte Vorteil, der dem Mitarbeitenden durch den Gebrauchtkauf entsteht, korrekt versteuert wird. Die meisten Anbieter übernehmen die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der aus der Übernahme zum Gebrauchtkaufpreis entsteht.
Wenn der Arbeitgebende die Kosten für das Dienstrad übernimmt, kann er sie steuerlich geltend machen. Behält er einen Teil des monatlichen Bruttolohns des Mitarbeitenden ein, um damit die Leasingrate zu bedienen (sog. Gehaltsumwandlung), muss dieser weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen und das (E-)Fahrrad wird preiswerter, vor allem im Vergleich zum herkömmlichen Kauf.
Viele Tarifverträge schließen die Einführung von Diensträdern auf Basis der Gehaltsumwandlung aktuell noch aus. Dennoch gibt es auch für tarifgebundene Unternehmen oder Arbeitgebende des öffentlichen Dienstes Möglichkeiten, ihren Mitarbeitenden Diensträder anzubieten. Hierzu empfiehlt sich eine Beratung mit den Dienstradleasing-Anbietern.
Für Beamt*innen gibt es bisher nur wenige Möglichkeiten, Diensträder per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgebenden zu beziehen. Einige Bundesländer diskutieren allerdings, wie Diensträder für Beamt*innen ermöglicht werden können, etwa, indem das Landesbesoldungsgesetz geändert wird. In Baden-Württemberg ist dies seit Oktober 2020 möglich, Hamburg und Schleswig-Holstein haben bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Für Auszubildende, deren Gehalt unter 964 € liegt, bietet sich ein enormes Sparpotential: Bei einer Übernahme der Leasingrate durch den Arbeitgeber und einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten bezahlt ein Auszubildender nur 5 Euro im Monat für ein E-Rad im Wert von 2.499 Euro.
Aber: Jobrad.org weist zum Beispiel darauf hin, dass unter Umständen Minijobber, Auszubildende, Werkstudent*innen, Praktikant*innen, Mindestlohn-beziehende sowie Menschen, die in weniger als drei Jahren in Rente gehen, vom Jobradler ausgeschlossen sein können. Es gibt also schon Dienstfahrräder für Auszubildende, aber nicht jeder bietet diese auch an.
Inzwischen gibt es rund ein Dutzend Anbieter für Dienstradleasing, z.B. JobRad, Company Bike Solutions, Eurorad und mein-dienstrad.de. JobRad und mein-dienstrad.de sind im VCD Fördermitglied und unterstützen damit auch über das Fahrrad hinaus eine nachhaltige Verkehrswende. Auf den Seiten von JobRad finden Sie umfassende Informationen für Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständige: www.jobrad.org
Hier finden Sie einen Vergleich von Leasingrad-Anbietern:
Einen Vergleich von E-Rad Leasing-Anbietern finden Sie hier:
www.greenfinder.de/e-bikes/ratgeber/leasing-finanzierung/leasing-anbieter
Prinzipiell sind alle (E-)Fahrräder als Dienstrad geeignet, z.B. auch Lastenräder. In jedem Fall sollte das Rad den persönlichen Anforderungen des Mitarbeitenden optimal entsprechen. Da Diensträder in der Regel intensiv genutzt werden, z.B. fürs tägliche Pendeln, lohnt es, ein hochwertiges Rad zu wählen. Der Anteil der E-Räder ist unter Diensträdern besonders hoch (über 50%), ebenso werden relativ viele Cargobikes genutzt.
Für Arbeitgebende bietet es sich an, mit Leasing und Überlassung einen Dienstleister zu beauftragen, der, je nach Kostenbeteiligung des Arbeitgebenden, kostenneutral das Handling der Fahrräder im Unternehmen übernimmt. Weil Fahrräder und auch E-Räder derzeit nach Aktivierung noch über sieben Jahre abgeschrieben werden müssen, ist das Leasing – auch steuerlich – eine gute Alternative. Außerdem übernimmt der Dienstleister im Regelfall wichtige Aufgaben, wie die jährliche verpflichtende Betriebssicherungsprüfung.
Für das Unternehmen kann es aber auch ein Nachteil sein, dass es faktisch einen Kreditvertrag aufnimmt. Eventuell ist es finanziell günstiger, vorhandene Mittel direkt zu verwenden.
Aus Sicht des VCD sollte sich der Arbeitgebende bei dieser Form der umweltfreundlichen und gesundheitsfördernden Mobilität an den monatlichen Raten spürbar beteiligen und auch die komplette Übernahme – und damit die Generierung der Steuerfreiheit – in Erwägung ziehen. Seit dem 1. Januar 2020 fördert die Bundesregierung Diensträder, die kostenfrei und zusätzlich zum Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden – egal ob Fahrräder und E-Räder. Durch die Deckelung des Zuschusses, z. B. auf 80 Euro pro Monat, hat der Mitarbeitende die Auswahl qualitativ guter Räder.
Unser Hauptargument für eine Kostenübernahme durch den Arbeitgebenden ist: Das Unternehmen profitiert, wenn viele Angestellte mit dem Rad zur Arbeit kommen – radelnde Mitarbeiter*innen sind im Schnitt zwei Tage im Jahr weniger krank und sind insgesamt im Alltag belastbarer und fitter. Zudem können Unternehmen Kosten für PKW-Stellplätze sparen. Besonders in Ballungsräumen kann das ein entscheidender Vorteil sein. Hinzu kommt: Der Arbeitgebende bindet Arbeitnehmer*innen durch ein attraktives Dienstradmodell vor allem in Branchen mit umkämpftem Personalmarkt, ein großes Plus.
In jedem Fall sollten Sie die verschiedenen Leasing-Anbieter vergleichen und deren Konditionen genau anschauen – diese können von Anbieter zu Anbieter leicht variieren.
Wichtig ist: Welche Fachhändler*innen vor Ort arbeiten mit dem Anbieter zusammen? Hier ist es von Vorteil, wenn es viele sind.
Außerdem sollten Sie sich den Ablauf des Leasings genau ansehen: Haben Anbieter*innen ein Online-Portal für die Unternehmen, so dass der Arbeitsaufwand in der Personalabteilung minimal ist? Gibt es eine Betreuung, z. B. durch eine Support-Hotline? Im Idealfall läuft alles digital ab: Der Arbeitnehmende geht in den Fachhandel und sucht ein Rad aus. Anschließend gibt der Händler das Angebot direkt ins Portal des Anbieters ein, die Personalabteilung gibt das Angebot frei, das Rad wird bezahlt und die Lohnabrechnung angepasst. Der Arbeitnehmende muss nur eine Nutzungsüberlassung mit dem Arbeitgebenden unterzeichnen. Das kann mit wenigen Minuten Aufwand in der Personalabteilung innerhalb von einem Tag geschehen. Einen guten Überblick zu den unterschiedlichen steuerlichen Themen gibt die Seite www.jobrad.org/steuer.
Wichtige Info:
Natürlich hat auch die VCD Service GmbH einige Infos und Angebote zum Thema Dienstrad und Versicherungen rund um das Fahrrad.
Die Tatsache, dass mit der 1-Prozent-Regel die Ersparnis bei teuren Fahrzeugen wächst, ist beim Fahrrad nicht so gravierend, beim Pkw sind die Folgen allerdings fatal. Am meisten Geld wird gespart, wenn teure Spritfresser gekauft werden. Da rund 60 Prozent der Neuzulassungen von gewerblichen Nutzern sind, dominieren diese Autos in der Folge auch den Gebrauchtmarkt über Jahre. Der VCD fordert daher eine CO2 basierte Besteuerung von Dienstwagen.
Sprecherin für Radverkehr und Mobilitätsbildung
Fon 030/28 03 51-403
anika.meenken@ vcd.org