StVO-Novelle: „Gut gemeint ist noch nicht gut“ – Entwurf für echte Verkehrswende zu zaghaft

Geplante StVO-Novelle ist ein Anfang, für eine echte Verkehrswende fehlt jedoch der Mut. VCD fordert Vorrang für Fuß- und Fahrradverkehr und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts.

Berlin, 22. Oktober 2019. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) will das Bundesverkehrsministerium (BMVI), den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßt die Bemühungen des BMVI, diesem Ziel mit der StVO-Novelle gerecht zu werden. Um dieses zu erreichen, fehlen jedoch die wichtigsten Maßnahmen wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts, die konsequente Erhöhung der Bußgelder für Falschparker oder die Möglichkeit für Kommunen, die Durchfahrt von Lkw ohne Abbiege-Assistenten zu verbieten. Damit gelänge ein echter Vorrang für Fuß- und Fahrradverkehr.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Für die Verkehrswende ist eine echte Änderung der Straßenverkehrsordnung hin zu mehr Fuß- und Fahrradfreundlichkeit längts überfällig. Der vorliegende Entwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer ist jedoch eher gut gemeint, als gut in der Sache. Es fehlt der Mut: das Wichtigste, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, enthält der Entwurf leider nicht.“

Eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h macht nicht nur den Rad-, sondern den gesamten Verkehr in den Städten sicherer, leiser und attraktiver. Beispielsweise reduziert sich das Tötungsrisiko für Fußgänger um mehr als das Doppelte, wenn mit 30 statt mit 50 km/h gefahren wird. Zusätzlich verringert Tempo 30 den Verkehrslärm, den Schadstoffausstoß und ermöglicht einen flüssigeren und entspannteren Verkehrsablauf für alle. Es braucht Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit mit Ausnahmemöglichkeiten für Tempo 50 auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen. Als Umkehrung der bisherigen Praxis, wären die Ausnahmen für Tempo 50 im Einzelfall nachzuweisen.

Eine weitere Maßnahme, wie eine konsequente Bußgelderhöhung für Falschparker auf 100 Euro, fehlt ebenfalls. „Dabei behindert oder gefährdet falsches Parken andere Menschen und ist damit kein Kavaliersdelikt“, meint Anika Meenken, VCD-Sprecherin für Radverkehr. „Bei unserer Petition #KnollestattKnöllchen haben mehr als 37.000 Menschen höhere Bußgelder für Falschparker gefordert. Dass Minister Scheuer dem nachkommt, ist gut. Doch für eine tatsächlich abschreckende Wirkung müssen diese immer und ohne Ausnahmen gelten.“

Der VCD begrüßt die geplante Anhebung der Bußgelder, jedoch müssen diese konsequent und nicht nur punktuell erhöht werden und es braucht einen Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Dabei darf es keine Ausnahmen geben – egal, ob unerlaubt auf Schutzstreifen, auf Rad- oder Gehwegen, auf Busspuren, Carsharing-Parkplätzen oder innerhalb der 5-Meter Parkverbotszone an Straßenecken oder vor Ampeln und Zebrastreifen falsch geparkt wird.

In der aktuellen StVO-Novelle muss die Bundesregierung jetzt auch die entsprechende Gesetzesgrundlage für sicheres Abbiegen von Lkw beschließen. Denn die geplante Schrittgeschwindigkeit von Lkw beim Rechtsabbiegen schützt nicht vor Abbiegeunfällen mit Radfahrenden. Auch wenn Lkw langsam fahren, können deren Fahrer beim Abbiegen Radfahrer und Fußgänger übersehen und erfassen. Abbiege-Assistenten hingegen könnten 60 Prozent der Lkw-Fahrradunfälle beim Rechtsabbiegen von Lkw verhindern, laut Unfallforschung der Versicherer. Da die entsprechenden EU-Vorgaben für verpflichtende Abbiegeassistenten erst 2024 in Kraft treten und dann auch nur für neue Lkw gelten, müssen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Lkw ohne entsprechende Sicherheitstechnik die Durchfahrt zu verbieten.

Mehr Informationen:

VCD-Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrspolitik/191017_VCD-Stellungnahme.pdf

VCD-Hintergrundpapier zur VCD-Stellungnahme zum Entwurf der StVO-Novellierung: https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Verkehrspolitik/191017_STVO-Novelle_Kommentierung.pdf

Pressekontakt:
Anika Meenken • VCD-Sprecherin für Radverkehr • Fon 030/280351-403 • anika.meenken@vcd.org bzw. Lisa Feitsch • VCD-Pressereferentin • Fon 030/280351-18 • lisa.feitsch@vcd.orgwww.vcd.org • Twitter: @VCDeV

Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander zwischen allen Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.

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