Regeln für Radfahrer

E-Bikes, Fahrradanhänger mit Kindern und Kopfhörer sind Alltag im Straßenverkehr geworden. Welche Regeln hat der Gesetzgeber hier vorgegeben? Das Wichtigste auf einen Blick.

Radwege

Muss ich den Radweg benutzen oder kann ich auch auf der Fahrbahn fahren?
Grundsätzlich muss man Radwege nur benutzen, wenn dies durch Schilder mit weißem Fahrrad auf blauem Grund angeordnet wird. Fährt man trotz blauem Schild auf der Straße, kann ein Bußgeld von mindestens 20 Euro verhängt werden.

Der Radweg ist durch geparkte Autos verstellt. Darf ich auf dem Gehweg fahren?
Nein. Ein Ausweichen auf Gehwege ist grundsätzlich nicht zulässig. Ist ein ausgezeichneter Radweg aber objektiv nicht nutzbar, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.

Darf ich auf einem linksseitigen Radweg fahren?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind linksseitige Radwege, die in Fahrt­richtung durch die oben beschriebenen blauen Schilder oder das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gekennzeichnet sind. Fährt man auf einem linksseitigen Radweg, bei dem dies nicht der Fall ist, droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Pedelecs und E-Bikes

Was ist rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?
Im Sprachgebrauch hat sich der Begriff „E-Bike“ eingebürgert. Rechtlich gesehen ist aber nur das sogenannte Pedelec ein Fahrrad (kurz für „Pedal Electric Cycle“). Als Pedelecs gelten Elektrofahrräder, bei denen sich ein Hilfsmotor zuschaltet, wenn die Pedale getreten werden. Der Motor darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Das Rad kann mit Unterstützung des Hilfsmotors auf höchstens 25 km/h beschleunigt werden. Bei darüber hinausgehender Geschwindigkeit schaltet sich der Motor ab.

Ein S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad. Hier wird die Motorunterstützung erst bei 45 km/h abgeschaltet. E-Bikes im engeren Sinn sind Räder, die mit ihrem Elektroantrieb auch ohne Pedalunterstützung  per Drehgriff oder Schaltknopf beschleunigen können.

Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten Regelungen, die eher denen für Mofas und Motorräder ähneln, als denen für Fahrräder.

Mit welchen Modellen darf ich den Radweg benutzen?

Für Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie für herkömmliche Fahrräder. E-Bikes bis 25 km/h dürfen Radwege benutzen, wenn diese für Mofas freigegeben sind. S-Pedelecs dürfen grundsätzlich keine Radwege benutzen.

Kinder

Dürfen Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg fahren?
Für Kinder bis zu 9 Jahren gilt: ja. Kinder bis zu 7 Jahren müssen sogar den Gehweg benutzen, außer der Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt. Das heißt: Auf Radfahr- und Schutzstreifen dürfen die Kleinsten nicht fahren. (Für Kinder von 8 bis einschließlich 9 Jahre gilt diese Vorschrift nicht.) Ab einem Alter von 10 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Darf ich mein Kind mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten?
Bei Kindern bis einschließlich 7 Jahre: ja. Eine „geeignete Aufsichtsperson“ darf mit den Kindern auf dem Gehweg fahren. Dabei ist auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Als geeignete Aufsichtsperson wird in der StVO „insbesondere“ eine Person definiert, die mindestens 16 Jahre alt ist.

Bis zu welchem Alter darf ich mein Kind auf dem Fahrrad oder im Anhänger transportieren?
Kinder können bis zu einem Alter von 6 Jahren auf einem geeigneten Kindersitz auf dem Fahrrad transportiert werden. Das gleiche Alter gilt für den Transport von Kindern im Fahrrad­anhänger. Maximal
zwei Kinder gleichzeitig dürfen in einem Anhänger befördert werden. Die Bußgelder bei Nichtbeachtung dieser Regeln liegen bei mindestens 5 Euro. An S-Pedelecs und E-Bikes dürfen keine Kindersitze oder Anhänger befestigt werden.

Welche Vorschriften gelten für den Kindertransport mit dem Lastenrad?
Lastenräder gelten als Fahrräder (außer sie fallen wegen ihres Antriebs in die oben genannten Kategorien für S-Pedelecs und E-Bikes). Es gelten also die gleichen Regeln: Transport nur von Kindern bis einschließlich sechs Jahren und nur mit geeigneten Sitzmöglichkeiten. Die Beschränkung der Personenzahl für Anhänger gilt hier nicht.

Abstand

Wie viel Abstand müssen Autos zu Radfahrern halten?
Laut StVO muss beim Überholen ein „ausreichender Abstand“ zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. In der Rechtsprechung hat sich als ausreichend bei Radfahrern ein Abstand von 1,5 Metern durchgesetzt, werden Kinder transportiert sogar mehr.

Wie viel Abstand muss/soll ich zu parkenden Autos halten?
Die Rechtsprechung empfiehlt, einen Abstand von 1 bis 1,5 Metern von rechts parkenden Autos zu halten. Zusammen genommen mit der obigen Regel heißt das in der Praxis: Autos, die Radfahrende überholen, müssen in der Regel auf die Gegenfahrbahn ausweichen. In vielen Fällen macht es die mangelnde Infrastruktur in deutschen Städten für Rad- und Autofahrer schwierig bis unmöglich, die vorgegebenen Abstände einzuhalten.

Kopfhörer und Handy

Darf ich beim Radfahren mit dem Kopfhörer Musik hören?
Grundsätzlich ja. Aber nur so laut, dass Verkehrssignale und Fahrgeräusche naher Fahrzeuge noch wahrnehmbar sind. Aber Achtung! Radfahrer mit Kopfhörern gehen ein Risiko ein: Im Falle eines Unfalls kann es sein, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch das Tragen des Kopfhörers verwirkt wurden.

Darf ich auf dem Rad mein Handy benutzen?
Beide Hände müssen für das Lenken frei sein. Wer mit einer Hand ein Handy ans Ohr hält oder beim Fahren eine Nachricht tippt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Das Telefonieren mit einem Headset ist nicht verboten. Allerdings setzen sich telefonierende Radfahrer wie beim Musik­hören im Falle eines Unfalls rechtlichen Risiken aus.

Weitere Regeln in Kürze

Rechtsabbiegen bei Rot: Rechtsabbiegen bei Rot ist nicht zulässig (außer bei Grünem Pfeil). Bußgeld: mindestens 60 Euro und gegebenfalls ein Punkt in Flensburg.

Licht: Bei Fahren ohne Licht droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.

Tim Albrecht

Tim Albrecht ist Redakteur beim fairkehr Verlag und freier Journalist. Er interessiert sich besonders für den materiellen und medialen öffentlichen Raum.

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