CO2-Grenzwert

Vorgaben für klimaschonende Autos

Um den Autoverkehr klimaschonender zu machen, sind CO2-Grenzwerte ein effektives Mittel. Der VCD fordert von der EU, diese zu verschärfen.

| Auto Elektromobilität

Der CO2-Grenzwert für Pkw-Flotten ist ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik. Denn immerhin 14 Prozent der Treibhausgase in der Europäischen Union werden durch das Autofahren verursacht. Seit 2009 begrenzt die EU den CO2-Ausstoß von neuen Pkw und Transportern, seit 2020 auch von Lkw und Bussen. Die Vorgaben setzen für die Autohersteller einen starken Anreiz, sparsamere Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß zu produzieren und zu verkaufen. Halten sie die Regeln nicht ein, drohen ihnen Strafzahlungen. Seit 2020 gilt in der EU für neue Pkw ein Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer (g/km). Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von 3,6 Liter Diesel oder 4,1 Liter Benzin auf 100 Kilometer. Zuvor lag der Grenzwert bei 130 g/km. 

Die EU-Vorgabe gilt allerdings nicht für jedes einzelne Auto, dass Kundinnen und Kunden beim Händler kaufen können. Sondern es handelt sich um einen Durchschnittswert für alle in der EU neu verkauften Pkw im Stichjahr. Jeder Hersteller hat entsprechend dem Durchschnittsgewicht seiner Fahrzeugflotte eine individuelle Zielvorgabe. Hat ein Hersteller  überdurchschnittlich schwere Autos in der Produktpalette, dürfen diese im Schnitt auch mehr CO2 ausstoßen. Verkauft ein Hersteller mehr große, schwere SUV, können diese durch sparsamere Autos ausgeglichen werden. Elektroautos gehen gar mit einer CO2-Bilanz von 0 g/km in die Wertung ein. Zwar entstehen bei der Herstellung des Ladestroms Treibhausgase, diese werden den Fahrzeugen aber nicht angerechnet, da nur der direkte CO2-Ausstoß berücksichtigt wird. 

Mehr E-Autos auf dem Markt

Um die EU-Regeln einzuhalten, sind die Autohersteller bestrebt, mehr Elektroautos - sowohl reine batterieelektrische Fahrzeuge als auch Plug-In-Hybride - zu verkaufen. Dementsprechend passen sie ihre Produktpalette derzeit an. Zudem ist es wahrscheinlich, dass sie den Verkauf bestimmter Modelle mit Preisnachlässen fördern, um möglichst eine Punktlandung bei den CO2-Zielen zu schaffen.

Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU bislang folgende Anpassungen bei der CO2-Grenzwert-Regelung beschlossen:

  • Der CO2-Ausstoß von Neuwagen soll im Vergleich zu 2020 bis 2025 um 15 Prozent, bis 2030 um 37,5 Prozent verringert werden.
  • Ein Anreizmechanismus soll den Absatz von emissionsfreien und -armen Fahrzeugen wie Elektroautos und Plug-in-Hybriden ankurbeln. Verkaufen Hersteller in 2025 mehr als 15 Prozent, in 2030 mehr als 35 Prozent solcher Fahrzeuge, werden im Gegenzug ihre CO2-Vorgaben abgeschwächt.
  • Die tatsächlichen CO2-Emissionen sollen im Rahmen der Marktüberwachung mittels Verbrauchsmessgeräten in den Fahrzeugen erfasst und jährlich für jeden Hersteller veröffentlicht werden.

CO2-Grenzwerte verschärfen

“Ambitionierte CO2-Standards für Pkw, Transporter und Lastwagen sind eines der wirksamsten Mittel, um den Ausstoß des Treibhausgases im Straßenverkehr zu verringern. Gleichzeitig zwingen sie die Autohersteller dazu, Innovationen zu entwickeln und effizientere und sparsamere Fahrzeuge für die europäischen Verbraucher*innen auf den Markt zu bringen”, sagt Michael Müller-Görnert, Verkehrspolitischer Sprecher beim VCD.

Die EU-Kommission hat angekündigt, die CO2-Regulierung bis 2021 einer Revision zu unterziehen. Der VCD fordert, dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die EU muss die CO2-Flottengrenzwerte nachschärfen. Da Pkw bis zu ihrer Verschrottung durchschnittlich 14 Jahre lang gefahren werden, dürfen ab spätestens 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr neu zugelassen werden. Sonst kann die EU ihr Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, nicht erreichen.
  • Statt prozentualer Minderungsziele schlägt der VCD gemeinsam mit anderen Umweltverbänden vor, einen absoluten CO2-Grenzwert für 2030 von 35 bis 40 g/km auf der Basis von Messungen auf der Straße statt im Labor einzuführen. Mit dieser Maßnahme kommt die EU dem Ziel “100 Prozent Marktanteil für emissionsfreie Neuwagen” schnell näher. 
  • Elektroautos und Plug-In-Hybride brauchen Effizienzvorgaben für den Stromverbrauch. Denn sauberer Strom aus erneuerbaren Quellen ist nicht unbegrenzt verfügbar.
  • Der Anreiz für die Autoindustrie, effiziente und emissionsarme Fahrzeuge zu verkaufen, darf nicht durch eine Anrechnung alternativer Kraftstoffe, wie Biokraftstoffe und E-Fuels, aufgeweicht werden.
  • Die EU darf den Straßenverkehr nicht in den europäischen Emissionshandel einbeziehen. Die Autoindustrie muss moderner und grüner werden. Eine Möglichkeit, sich von dieser Verantwortung freizukaufen, wäre hier kontraproduktiv.

Seit September 2017 werden die Emissionen von Pkw in der EU in einem neuen Testverfahren gemessen, der “Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure” (WLTP). Gegenüber dem veralteten NEFZ-Messverfahren (Neuer Europäischer Fahrzyklus) liefert der WLTP realistischere Verbrauchs- und CO2-Angaben. Dennoch basiert auch er auf Labortests. Die WLTP-Ergebnisse sind auch für die Kfz-Steuer relevant. Dennoch müssen Hersteller derzeit noch die zu niedrigen Verbrauchswerte nach dem NEFZ ausweisen, da das Wirtschaftsministerium die entsprechende Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung noch nicht angepasst hat. Daher werden die WLTP-Werte in die realitätsfernen NEFZ-Werte zurückgerechnet.  Der VCD fordert, dass künftig wie bei den Schadstoffen auch die CO2-Emissionen im Alltagsbetrieb auf der Straße, in sogenannten RDE-Tests (Real Driving Emissions) gemessen werden müssen.

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