Bahnkundinnen und Bahnkunden bezahlen für eine Leistung. Wird die nicht wie vereinbart erbracht, ist es nur fair, dass die Fahrgäste einen Teil ihres Geldes unkompliziert zurückerhalten.
Im VCD Bahntest konnten Bahnnutzerinnen und -nutzer angeben, ab welcher Verspätung sie eine Erstattung für angemessen halten. Lediglich 37,8 Prozent halten die derzeitige Regelung für angemessen. Die Bahn erstattet aktuell 25 Prozent des Ticketpreises bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde und 50 Prozent ab zwei Stunden Verspätung.
Die Mehrheit der Fahrgäste wünscht sich eine Erstattung von 25 Prozent des Ticketpreises bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten und die Hälfte des Ticketpreises ab einer Stunde Verspätung.
Viele Menschen fühlen sich in Sachen Fahrgastrechte unzureichend informiert. Ein Drittel der Befragten im VCD Bahntest hätte auf einer seiner letzten Bahnfahrten Anspruch auf eine Erstattung gehabt. 39,2 Prozent haben nicht einmal versucht, das Geld, das ihnen zusteht, rückerstattet zu bekommen.
Als häufigsten Grund nannten sie, ihre Rechte gar nicht zu kennen. Jedem Dritten war es zu aufwendig, das Fahrgastrechteformular auszufüllen. Gut 20 Prozent fanden die Beschaffung des Formulars zu mühselig. Wer sich mit dem Formular auseinandergesetzt und eine Teilerstattung des Tickets beantragt hatte, war mit dem Vorgang nicht vollends zufrieden. Gerade das Ausfüllen empfanden viele Fahrgästen als sehr zeitintensiv. Auch die nachfolgende Bearbeitung durch die Deutsche Bahn stellte die meisten nicht zufrieden.
... die automatische und digitale Rückerstattung von Ticketkosten, wenn Züge im Rahmen der Fahrgastrechte verspätet ihr Ziel erreichen.
... den Erwartungen der Fahrgäste entgegenzukommen und bereits ab 30 Minuten Verspätung die Ticketkosten in Teilen zu erstatten.
Referent für Verkehrspolitik
Bahn / ÖPNV
Fon 030/28 03 51-36
philipp.kosok@ vcd.org
Twitter @PhilippKosok
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